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Frage an die Steuerexperten

Ich habe von einer Klientin, einer freischaffenden Musikerin aus der Schweiz, zwei Gagenabrechnungen eines deutschen Konzertveranstalters erhalten. Gleicher Veranstalter, gleiche Gage (Euro 930), beide Konzerte im Jahr 2006. Beim einen Mal sind 7% Umsatzsteuer abgezogen, beim andern Mal 16%. Die Ausländerlohnsteuer ist korrekt. Abgesehen davon, dass ich irgendwo gelesen zu haben glaube, dass gar keine USt fällig wäre: gibt es einen Grund für die beiden unterschiedlichen Sätze (abgesehen davon, dass Konzertveranstalter meiner Erfahrung nach grundsätzlich nicht so gut rechnen können)?
LG Gaby
Bisherige Antworten

Frage an die Steuerexperten

ohne allzu sehr in die Tiefe zu gehen:
7% dürfte nicht sein, find ich nix.
wenn, dann 16 %, weil Ort der Leistung Dtl. war.
Umsatzsteuerbefreit wohl nur, wenn Veranstalter Theater, Orchester, ..., oder Künstler eben Orchester, Theater (als Einrichtungen des Bundes, Landes, der Gemeinde) sind.
Mal sehen, was der DJ dazu meint....
LG Kerstin

Frage an die Steuerexperten

Also der hat da wohl was verwechselt *g*. Ich hab ne Infobroschüre gefunden

http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/stmf/broschueren/st_kuenstler.pdf

Da ist alles recht gut erklärt finde ich.

LG Sonja

Frage an die Steuerexperten

Sonja, du bist genial. Danke!
LG Gaby

Frage an die Steuerexperten

Ich hatte mir schon gedacht, dass die 7% etwas komisch sind!
Danke und LG
Gaby
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