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Ebay-Frage

wenn man einen Artikel eingestellt, aber keinen Sofort-Kauf anboten hat, kann man diesen trotzdem als Sofort-Kauf verkaufen? Oder ist das eigentlich unzulässig?

LG Petra

Bisherige Antworten

Ebay-Frage

solange kein gebot drauf ist, müsste das gehen.

was stellste denn ein *neugierigguck*?

lg

urmely

Ebay-Frage

Nepresso-Zubehör;-) Nix für Dich, sorry:-)

LG Petra

Urmelinchen?

wir waren heute ganz in Deiner Nähe:-) zumindest Autobahn-mäßig;-)

LG Petra

Urmelinchen?

wo warste denn?? schade, ich wär ja eh nicht zuhause gewesen...
aber ich hoffe, du hast wenigstens ne gedenksekunde am kreuz für mich eingelegt.
lg
urmely

Ebay-Frage

Meines Wissens nach ist das "eigentlich unzulässig" :-)

Hat dich jemand per mail kontaktiert? Hatte ich auch schon und habe abgelehnt. Kennt Dagmar sich nicht mit solchen Dingen aus?

LG Kim

Ebay-Frage

Unzulässig
Kleiner Auszug aus den Ebay-Richtlinien:
Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet.
Es ist verboten, Angebote, die auf eBay eingestellt sind, zum Kaufen oder Verkauf außerhalb von eBay anzubieten. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar.
Beispiele für unzulässige Angebote
Ein Verkäufer kontaktiert Bieter oder Käufer, um seine auf eBay eingestellten Artikel außerhalb der Website zu verkaufen.
Ein Verkäufer beendet ein Angebot vorzeitig, um diesen Artikel an eBay vorbei zu verkaufen.
Der Verkäufer beendet sein Angebot vorzeitig, um den Artikel zu einem höheren Preis an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Der Verkäufer benutzt das "Angebot an unterlegene Bieter", um weiteren Interessenten den Kauf doppelt vorhandener oder zusätzlicher Artikel an.
LG, Dagmar

Ja, aber

wenn ich einen Artikel anbiete, und jemand macht mir ein Angebot für den Artikel um ihn direkt zu kaufen und es ist noch kein Gebot drauf, dann kann ich nachträglich die Option "sofortkauf" hinzufügen, und derjenige kann ganz legal über ebay kaufen. Oder??

lg C.

Ja, aber

Aber klar geht das. Das ist ja dann - wie du schon schreibst - absolut legitim.
Ich mache jetzt erst mal zwei Wochen Ebay-Pause. Schöner als Urlaub ...
LG, Dagmar
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