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@djlulu wegen reklamation

also,
ich wuerde entweder in einen laden gehen der die dinger hat, und um tausch oder abwicklung bitten. und um ersatz weil dein kind ja nicht ohne tasche kann. da es sich hier um merchandising udn einheitsware handelt, die sich an UVP halten, sollte das in meinen augen bei kulanten geschaeften machbar sein. hast du nicht ienen kinderladen in dem du viel kaufat? die dich kennen? glaube mir, viele wollen ihre kunden halten und lassen sich dann auf sowas ein. auch wenn noch nicht usa verhaeltnisse hier herrschen, sind doch einige schon auf einem guten weg aber man muss sie anstupsen von allein klappt das noch nicht.
fuer den fall dass das nicht klappt,
wuerde ich mir von der firma ne tel geben lassen und dort anrufen. dann wuerde ich den fall schildern und darum bitten, dass sie dir was schicken (schriftlich), mit dem du in einen laden gehen und die tasche umtauschen kannst. sag ihnen, dass du die geschenkt bekommen hast, schwieeltern haben keinen kassenzettel mehr, aber nun ist sie kaputt und das kann ja nicht sein wenn kaum benutzt. im uebrigen sieht man das einer kigatasche an, wenn sie schon laenger in gebrauch ist (getraenkeflecken, abnutzung am riehmen etc...).
und vor allem hartnaeckig bleiben und ihnen klar machen dass du nicht auf pruefung warten moechtest sondern die tasche ist kaputt, und du willst sie ersetzt haben.
allerdings gibt es lt meinem wissensstand aber auch die regel, dass firmen ein besserungsrecht haben udn das bedeutet, dass sie nicht tauschen oder zuruecknehmen muessen, sondern sie duerfen auch anbieten, erst einmal den fehler zu beheben. das geb ich aber nei zu das ich das weiss sondern bleibe hartnaeckig und mache wind weil ich will ja mich mit dem kaputten ding nun nich tmehr belasten :)
ich will ja auch keinen pudding kaufen, der schmeckt nicht weil nciht suess genug udn dann bekomme ich ihn wieder nur nachgesuesst oder? *bloedes beispiel ich weiss aber irgendwie treffend* ;)
sorry zu mehr bin ich heute abend nimmer faehig :)
lg birthe
Bisherige Antworten

Re: @djlulu wegen reklamation

du hast recht, die haben ein recht auf nachbesserung. aber ich würd auch ignorieren, dass sie das haben.
das beispiel mit dem pudding war süß :-)
lg
urmely

Re: @djlulu wegen reklamation

das beispiel war nur fuer dich meine liebe urmely *knuuuuuuuuuuuutsch*
lg birthe

Re: @djlulu wegen reklamation

Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen :o)) Ich werd berichten, was daraus wird!
LG Sonja
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