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@ Muschelsucher Hab mal eine Fachfrage

Ich hab da mal ne Frage und denke, wenn du sie mir nicht beantworten kannst wer dann. ;-) Ich hatte den Fall so noch nicht und wusste keine Antwort. Eine Bekannt hat einen Mahnbescheid bekommen und hat dagegen Widerspruch eingelegt, der Antragsteller hat innerhalb des halben Jahres wo er die Klage einreichen konnte keine Klage erhoben. Wie läuft das denn nun eigentlich weiter? Hat sich die Angelegenheit für M. jetzt erledigt oder wie? :-X

Ich kenn das immer nur so, dass innerhalb küzester Zeit die Klage bzw. die Begründung eingereicht wurde. Kannst du mir mal weiterhelfen, dass ich ihr da was sagen kann. Bitte!! Danke. :-)

LG Silke

Bisherige Antworten

@ Muschelsucher Hab mal eine Fachfrage

Hallo,
es gibt beim Mahnbescheid auch die Möglichkeit nicht sofort ins streitige Verfahren einzusteigen.
Innerhalb der Verjährungsfrist kann der Gläubiger den Anpsurch dann erneut geltend machen zB durch Klage.
Untergegangen ist der Anspruch nicht.
Liebe Grüße

@ Muschelsucher Hab mal eine Fachfrage

Danke für deine Antwort, ich konnte nicht so schnell antworten, da ich gerade von meiner Oma (die ist in der Reha) komme. :-)

Ja ist klar der Anspruch bleibt bestehen und die Verjährungsfrist wird also durch den MB um ein halbes Jahr gehemmt. Würde also die normale Verjährung Ende 2010 sein, dann tritt jetzt die Verjährung Mitte 2011 in Kraft. Mir ist nur nicht klar gewesen, dass sich an die Halbjahresfrist zur Einreichung der Klage nach Widerspruch Seitens des Klägers nicht gehalten werden braucht. Wieso gibt es dann diese Halbjahresfrist überhaupt? :-X

Die Kosten für den MB können aber dann nicht mehr geltend gemacht werden oder doch? So einen blöden Fall hatten wir noch nie, bei uns wurde MB gemacht bei Widerspruch wurde geklagt und fertig. :-/ Ich bin so froh, dass ich damit nix mehr zu tun habe, kannste glauben. ;-)

GLG Silke

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