Klassenfahrt in der Schwangerschaft?
wie Ihr schon dem Betreff entnehmen könnt, bin ich Lehrerin. Für den nächsten Monat habe ich eine dreitägige Fahrt mit meiner 5. Klasse geplant.
Gestern habe ich mal in den Mutterschutzrichtlinien geblättert und festgestellt, dass ich ja eigentlich dann viel zu viel arbeite - eigentlich ja 24 Stunden am Tag, offiziell hat man bei solchen Veranstaltungen 8 Stunden Nachtruhe, also "nur" 16 Stunden Arbeitszeit. Ich frage mich jetzt, ob es wirklich sinnvoll ist, schwanger auf Klassenfahrt zu gehen. Ich bin dann in der 20.SSW.
In der Schwangerschaft mit meiner Tochter war ich ebenfalls so um diese Zeit auf einer sogar fünftägigen Klassenfahrt, war dort aber nur Begleitung und nicht Leitung. Außerdem war es körperlich nicht sooo anstrengend (wir waren segeln, schwere Arbeiten habe ich dabei nicht übernommen). Diesmal werden wir uns nur draußen aufhalten: Wir haben ein Hochseiltrainung gebucht. Natürlich werde ich nicht aufs Seil gehen, zumal die Sicherung über den Bauch geht. Trotzdem frage ich mich, ob ich gerade bei solchen Fahrten nicht besser auch körperlich voll einsatzfähig wäre.... Außerdem finde ich es nicht so prima, wenn ich nur zuschaue (für die Kinder ist es ein Riesenerlebnis, wenn die Klassenlehrerin fluchend 10 Meter über dem Boden hängt und sich nicht runtertraut :-))
Ich würde mich freuen, Eure Meinungen dazu zu lesen!
LG Katja
hallo katja...
liebe grüße Soe
Re: Klassenfahrt in der Schwangerschaft?
Du kannst sicherlich darauf bestehen, dass Du nicht mitmusst. Die Frage ist, willst Du nicht vielleicht trotzdem ganz gerne mit? Ich weiss nicht, ob Du ev. Beamtin bist, da gelten andere Richtlinien als die MuSchu-VO . Ich würde mit Deinen Kollegen sprechen, die mitfahren und ihnen die Situation schildern. Auf die kommt ja ev. Mehrarbeit zu, wenn Du Dich aus gesundheitl. Gründen mal zurückziehen musst. Frag, ob sie das mitmachen oder ob Du lieber absagen sollst. Ich denke, das wäre eine faire Lösung.
LG Britta
Re: Klassenfahrt in der Schwangerschaft?
danke für deine Antwort. Ja, stimmt, hätte ich eigentlich noch wissen müssen, dass für mich als Beamtin auch andere Richtlinien gelten. Ehrlich gesagt habe ich aber keinen blassen Schimmer, wo ich Informationen dazu finden kann. Inhaltlich ist mir nur bekannt, dass ich keine Aufsichten mehr machen muss, mache ich aber trotzdem. - Weißt du, wo ich nachlesen kann?
In den Mutterschutzrichtlinien steht ja z.B. auch, dass man als Schwangere bestimmte Arbeiten nicht mehr verrichten darf, sobald man den Arbeitgeber informiert hat, darf man das meines Wissens nach auch nicht mehr freiwillig tun.
Aber ja, du hast schon Recht, eigentlich würde ich ganz gerne mitfahren. Uneigentlich spielen aber außer der Schwangerschaft noch andere Dinge eine Rolle: Für meine 2 1/2-jährige Tochter wird es das erste Mal sein, dass ich über Nacht nicht da bin. Ich weiß natürlich auch, dass es also höchste Zeit ist ;-)
Aber dein Vorschlag ist prima, ich werde mal mit meiner Kollegin sprechen.
VLG Katja
Regelungen für Beamtinnen
ich habe gerade mal im Netz gesucht und bin fündig geworden! Dir für Beamtinnen geltenden Richtlinien unterscheiden sich zumindest beim ersten Durchlesen kaum von der Mutterschutzverordnung. Allerdings kann man eine Ausnahmegenehmigung für Mehrarbeit etc. beantragen. Vielleicht sollte ich mal meinen Schulleiter fragen, alleine schon, um mich rechtlich abzusichern.
Nochmals GLG Katja
Re: Klassenfahrt in der Schwangerschaft?
ich war in derselben Situation wie du. Meine dreitägige Klassenfahrt mit einer schwierigen Acht hätte 4 Wochen vor der Geburt(sprich im Mutterschutz) stattfinden sollen. Ich hatte so ein schlechtes Gewissen sie ausfallen zu lassen, dass ich sie zunächst vorverschieben wollte. Andere Begleitpersonen konnten nicht mitfahren. Um nichts zu riskieren, habe ich sie dann aber doch ganz abgeblasen und bin jetzt sehr froh darüber.
Die ganze Aufregung, fehlender Schlaf...Alternativ habe ich meiner Klasse mehrere Eintagesausflüge angeboten. Das geht auch...
Liebe Grüße
Andrea
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