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Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

trotzdem mal auskotzen muß. Hallo Ihr Lieben ich bich gerade auf 180 meine Hände zittern und bin kurz vorm Infarkt. Wir sind ja vor 7 Monaten ausgezogen und haben ein Haus gekauft. Der Vermieter hat sich nicht wegen der Kaution gemeldet somit haben wir Ihn daran erinnert. Heute kommt die Abrechnung und da will der von uns noch 1250,-Euro. Für 30qm Auslegeware 750,- da war vielleicht welche für 5,00 Euro wenn überhaupt drin. Die war nach 3 Monaten so niedergetrampelt das die niemanden mehr angeboten werden konnte. Dann haben wir gemalert aber angeblich nicht gut genug 250,00Euro und sauber war es auch nicht genug man höre 6h a 35,00 macht 210,00 Euro und noch eine total beschädigte Tür( war eine kleine Schramme) 50,00. Die 50,00 sehe ich ja noch ein aber das andere? Ich koche hier und mein Mann schreit das habe ich dir doch gesagt. Den könnte ich gleich noch den Hals umdrehen. Kennt sich jemand damit aus? Achso wir haben 7 Monate gewarten und steht drauf zahlbar bis 15.7. Sorry fürs zulamentieren aber ich muß mich mal ausheulen. Danke Silke
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nochwas vergesse

angeblich wäre unser 600l Aquarium ausgelaufen und unzählige Saftflecken von den beiden Kleinkindern gewesen. Das Aquarium ist gerade mal 140l und nie ausgelaufen und die unzähligen Flecken waren 2. Das manche 2 nicht mal zählen können.

Re: nochwas vergesse

Ganz ehrlich! das hört sich nicht gut an und ich hätte schon längst
einen Rechtsanwalt eingeschaltet!!!! Oder sich mal beim
Mieterschutzbund schlau gemacht....der vermieter scheint wohl
sauer zu sein das ihr ausgezogen seit und nun will der affe( sorry)
das viele viele geld was ihm rechtlich nicht zu steht. Schaltet einen
Anwalt ein und lasst das alles nochmal begutachten..... Lg diana
ich wünsch euch jetzt viel Kraft das durchzustehen....

Re: nochwas vergesse

Hallo Diana. Danke wir haben am Montag einen Termin beim Anwalt. Da wohnen ja schon neue Mieter drin.
Für 30 qm Auslegeware 750,- und wir hatten so billiges Zeug das kann ja nicht war sein. Wenn dann müßten wir ja nur den Preis bezahlen was die gekostet hat die drin war. Da kann ja jeder kommen und für 25,00 je qm Auslegeware reinlegen und wir bezahlen aber so einfach bekommen die kein Geld und vor allem war nicht mal ne Rechnung dabei.LG Silke

Re: nochwas vergesse

Hallo Silke,
nehmt zum Anwalt das Abnahmeprotokoll mit. Am Tag eueres Auszuges, beginnt die Verjährungsfrist. Diese beträgt genau 6 Monate. Danach kannn er euch nichts mehr in Rechnung stellen. Das eigentliche Vertragsende, kann später sein, maßgeblich ist das Datum des Auszuges (Schlüsselübergabe an den Vermieter).
LG
Claudia

Re: nochwas vergesse

Hallo Claudia. Wir sind im November ausgezogen und der Mietvertrag ging bis 31.12. wie ist denn da die Frist bis Mai oder Juni? LG Silke

Re: nochwas vergesse

Hallo Silke,
wann im November?
Aber die Frist ist auf jeden Fall abgelaufen
LG
Claudia

Beispiel

Hallo Silke,
also selbst wenn ihr am 31.12.2006 erst die Schlüsselübergabe gemacht habt. Dann hätte die Forderung bis 30.06.2006 bei euch sein müssen.
Und er kann nicht einfach Firmen beauftragen ohne euch die Möglichkeit zu geben, diese Arbeiten Fachgerecht auszuführen. Weiter gibt es auch bezüglich der Renovierung von Wohnungen ein recht aktuelles BHG-Urteil.
LG
Claudia

Re: nochwas vergesse

Liebe Silke,
solche Abrechnungen sind wirklich fies und die Summe ist ja wirklich happig. Ich kenne mich da leider nicht besonders aus und weiss nicht, welche Forderungen berechtigt sind. Da hilft vielleicht eine Internetrecherche weiter?
Ich hoffe, Ihr findet einen Weg daraus ohne grossen finanziellen Schaden!
Liebe Grüsse
Andrea

Re: nochwas vergesse

Hallo Andrea. Vielen Dank. Ich habe schon soviel im Internet recherchiert das ich schon ganz kirre bin. Laut Gesetz wie ich rausgelesen habe müßten wir nicht zahlen. Vor allem der Teppichboden durch normales laufen und die schreiben übermäßige Beanspruchung ist klar bei 4 Personen das er Beansprucht wird und man nicht fliegen kann. Dann mit dem Aquarium ob die schon mal gesehen haben wenn 600l auslaufen wie das aussieht und vor allem ohne was durch die Decke zu tropfen. Noch dazu in einer Dachgeschoßwohnung so ein riesen Aquarium hinzustellen wäre garnicht möglich das wäre mindesten 2m . Es waren 140l und nie was ausgelaufen. Aber wenn die noch irgenwo Flecken hingemacht haben werden wir das wohl bezahlen müssen. Außer da sie ja so betont haben das es die beiden Kleinkinder waren. Ich steigere mich da so rein konnte garnicht schlafen. Muß aber immernoch bis Montag warten. Sorry fürs zujammern LG Silke

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

Hallo
ohh jee das kenn ich doch irgendwoher...wir haben damals Fotos gemacht wie schön sauber alles war und das wuste der Vermieter aber nicht und hat Flecken von schuhen und so reingemacht.Wir hatten beweise.Wie war das denn bei der wohnungsabnahme???wenn da nichts steht das ihr was dreckig oder kaputt gemacht habt kann der euch gar nix.Es muss ein Protokoll geführt werden das die schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe korekt war.Würd mir mal nen Anwalt bereit halten wenn er sich querstellt.Gibts doch gar nicht und das nach 7 Monaten frechheit.Ich wünsch euch viel Glück!!!
GGLG Doreen

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

Hallo Doreen. Erstmal Danke. Der hat schon ein Protikoll gemacht und uns dann gezwungen es zu Unterschreiben da stand aber bloß drin das Renoviert werden muß und das haben wir getan wenn es den dann nicht paßt ist er selbst schuld. Ich habe mich auch kundig gemacht das es Gesetz ist das die Auslegeware in der Miete ist. Die Wohnung Besenrein und renoviert übergeben muß. Besenrein bedeutet aber nicht gewiener und aucfh Fenster putzen muß man nicht mal habe ich aber auch. Wenn man das Unterschrieben hat und das Gesetz lautet anders giltet da das Gesetz oder die Unterschrift. Ich bin Fix und alle. Als hätten wir so eben mal 1250,00 Euro wenn ich die hätte wäre ich jetzt im Urlaub. Danke Silke

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

musst du mal schauen unter: 123recht.de. Da habe ich auch schon viel gelernt, da kann man auch einfach fragen. Nici

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

Hallo Silke,
er hat nur 6 Monate (ab Tag der Abnahme) Zeit, euch Kosten in Rechnung zu stellen. Er muss euch aber auch aufgefordert haben, die Sachen in Ordnung zu bringen. Sei es in der Übergabe (Abnahme) oder im nachgang schriftl., in diesem Schreiben muss auch stehen, dass er es wenn Ihr es nicht macht ausführen läßt und euch die Kosten in Rechnung stellt.
Können uns gerne darüber im privaten Mailverkehr austauschen.
Meld Dich mal
LG
Claudia

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

Hallo Silke,
kenne mich zwar nicht so recht aus, aber das mit dem Teppich hab ich schon mal - vorsichtshalber für uns später beim Auszug - anders gelesen. Wenn überhaupt, kann er nur den jetzigen Wert geltend machen. Also niemals müsst ihr nen neuen Teppich zahlen. Ist ja Schwachsinn, sowas wohnt sich schliesslich ab. Aber die Vermieter probieren so einiges. Ich bin später mal gespannt, was unserer alles will. Der ist auch ziemlich pingelig. Mach dir bloss keinen Kopf. Habt ihr ne Rechtsschutz, die für soetwas auch auskommt, dann nix wie ab zum Rechtsanwalt. Oder eben Mieterverein. Da muss man zwar für zahlen, das kann aber sehr nützlich sein. Ich wünsche euch viel Glück und erzähl uns mal, was rausgekommen ist. Bin gespannt, wie gerecht es bei uns zugeht.
GLG, Christina.

Frechheit !

Lass dir das nicht bieten und zerre den notfalls vor Gericht.
Hattet ihr keine Abnahme??? Ein Protokoll???
LG Peggy

Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich

Hi Silke,
das kann man jetzt natürlich nur schwer beurteilen, man kennt nur eine Seite der Geschichte, das ist immer schwierig.
Fakt ist daß zählt, was beim Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Was wurde da an Schaden festgehalten, welche Schäden haben tatsächlich bestanden und wurden von Euch auch anerkannt und dokumentiert (!!) z.B. per Foto oder Zeugen.
Weiterhin ist es nicht grundsätzlich so, daß eine Wohnung besenrein übergeben werden muß. Das hängt davon ab was im Mietvertrag stand und wie Ihr sie übernommen habt.
Wir haben einmal beispielsweise eine neu renovierte Wohnung übernommen und haben sie gestrichen und den Teppich mit einem Teppichschäumer gereinigt übergeben (ist ja selbstverständlich). Und zweimal haben wir die Wohnungen zum Einzug selbst renoviert und mußten sie dann zum Auszug nur besenrein übergeben. Kommt also ganz darauf an.
Ich würde jetzt erstmal alle Fakten sammeln (das Übergabeprotokoll, die Fotos, evtl. Zeugen die dabei waren) und dann den Rechtsanwaltstermin abwarten, wenn Ihr im Recht seid werded Ihr auch Recht bekommen ;).
LG und viel Glück! Nic :)
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