Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
nochwas vergesse
Re: nochwas vergesse
einen Rechtsanwalt eingeschaltet!!!! Oder sich mal beim
Mieterschutzbund schlau gemacht....der vermieter scheint wohl
sauer zu sein das ihr ausgezogen seit und nun will der affe( sorry)
das viele viele geld was ihm rechtlich nicht zu steht. Schaltet einen
Anwalt ein und lasst das alles nochmal begutachten..... Lg diana
ich wünsch euch jetzt viel Kraft das durchzustehen....
Re: nochwas vergesse
Für 30 qm Auslegeware 750,- und wir hatten so billiges Zeug das kann ja nicht war sein. Wenn dann müßten wir ja nur den Preis bezahlen was die gekostet hat die drin war. Da kann ja jeder kommen und für 25,00 je qm Auslegeware reinlegen und wir bezahlen aber so einfach bekommen die kein Geld und vor allem war nicht mal ne Rechnung dabei.LG Silke
Re: nochwas vergesse
nehmt zum Anwalt das Abnahmeprotokoll mit. Am Tag eueres Auszuges, beginnt die Verjährungsfrist. Diese beträgt genau 6 Monate. Danach kannn er euch nichts mehr in Rechnung stellen. Das eigentliche Vertragsende, kann später sein, maßgeblich ist das Datum des Auszuges (Schlüsselübergabe an den Vermieter).
LG
Claudia
Re: nochwas vergesse
Re: nochwas vergesse
wann im November?
Aber die Frist ist auf jeden Fall abgelaufen
LG
Claudia
Beispiel
also selbst wenn ihr am 31.12.2006 erst die Schlüsselübergabe gemacht habt. Dann hätte die Forderung bis 30.06.2006 bei euch sein müssen.
Und er kann nicht einfach Firmen beauftragen ohne euch die Möglichkeit zu geben, diese Arbeiten Fachgerecht auszuführen. Weiter gibt es auch bezüglich der Renovierung von Wohnungen ein recht aktuelles BHG-Urteil.
LG
Claudia
Re: nochwas vergesse
solche Abrechnungen sind wirklich fies und die Summe ist ja wirklich happig. Ich kenne mich da leider nicht besonders aus und weiss nicht, welche Forderungen berechtigt sind. Da hilft vielleicht eine Internetrecherche weiter?
Ich hoffe, Ihr findet einen Weg daraus ohne grossen finanziellen Schaden!
Liebe Grüsse
Andrea
Re: nochwas vergesse
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
ohh jee das kenn ich doch irgendwoher...wir haben damals Fotos gemacht wie schön sauber alles war und das wuste der Vermieter aber nicht und hat Flecken von schuhen und so reingemacht.Wir hatten beweise.Wie war das denn bei der wohnungsabnahme???wenn da nichts steht das ihr was dreckig oder kaputt gemacht habt kann der euch gar nix.Es muss ein Protokoll geführt werden das die schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe korekt war.Würd mir mal nen Anwalt bereit halten wenn er sich querstellt.Gibts doch gar nicht und das nach 7 Monaten frechheit.Ich wünsch euch viel Glück!!!
GGLG Doreen
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
er hat nur 6 Monate (ab Tag der Abnahme) Zeit, euch Kosten in Rechnung zu stellen. Er muss euch aber auch aufgefordert haben, die Sachen in Ordnung zu bringen. Sei es in der Übergabe (Abnahme) oder im nachgang schriftl., in diesem Schreiben muss auch stehen, dass er es wenn Ihr es nicht macht ausführen läßt und euch die Kosten in Rechnung stellt.
Können uns gerne darüber im privaten Mailverkehr austauschen.
Meld Dich mal
LG
Claudia
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
kenne mich zwar nicht so recht aus, aber das mit dem Teppich hab ich schon mal - vorsichtshalber für uns später beim Auszug - anders gelesen. Wenn überhaupt, kann er nur den jetzigen Wert geltend machen. Also niemals müsst ihr nen neuen Teppich zahlen. Ist ja Schwachsinn, sowas wohnt sich schliesslich ab. Aber die Vermieter probieren so einiges. Ich bin später mal gespannt, was unserer alles will. Der ist auch ziemlich pingelig. Mach dir bloss keinen Kopf. Habt ihr ne Rechtsschutz, die für soetwas auch auskommt, dann nix wie ab zum Rechtsanwalt. Oder eben Mieterverein. Da muss man zwar für zahlen, das kann aber sehr nützlich sein. Ich wünsche euch viel Glück und erzähl uns mal, was rausgekommen ist. Bin gespannt, wie gerecht es bei uns zugeht.
GLG, Christina.
Frechheit !
Hattet ihr keine Abnahme??? Ein Protokoll???
LG Peggy
Re: Vermieter(gehört zwar nicht hierher aber mich
das kann man jetzt natürlich nur schwer beurteilen, man kennt nur eine Seite der Geschichte, das ist immer schwierig.
Fakt ist daß zählt, was beim Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Was wurde da an Schaden festgehalten, welche Schäden haben tatsächlich bestanden und wurden von Euch auch anerkannt und dokumentiert (!!) z.B. per Foto oder Zeugen.
Weiterhin ist es nicht grundsätzlich so, daß eine Wohnung besenrein übergeben werden muß. Das hängt davon ab was im Mietvertrag stand und wie Ihr sie übernommen habt.
Wir haben einmal beispielsweise eine neu renovierte Wohnung übernommen und haben sie gestrichen und den Teppich mit einem Teppichschäumer gereinigt übergeben (ist ja selbstverständlich). Und zweimal haben wir die Wohnungen zum Einzug selbst renoviert und mußten sie dann zum Auszug nur besenrein übergeben. Kommt also ganz darauf an.
Ich würde jetzt erstmal alle Fakten sammeln (das Übergabeprotokoll, die Fotos, evtl. Zeugen die dabei waren) und dann den Rechtsanwaltstermin abwarten, wenn Ihr im Recht seid werded Ihr auch Recht bekommen ;).
LG und viel Glück! Nic :)
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