Muss Arbeitgeber noch zahlen für Schwangere?
ist hier nicht das richtig Forum, aber vielleicht habt Ihr trotzdem eine Info für mich. Ich habe folgende Frage:
Meine Arbeitskollegin ist mit Zwillingen in Umständen und hat jetzt im August ET. Seit Anfang Februar muss sie aber nur liegen und ist deswegen seit dem krank geschrieben. Ist es richtig, dass der AG nur die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung für sie zahlen muss und jetzt gar nichts mehr? Auch wenn der Mutterschutz beginnt? Hat der AG noch irgendwelche Ausgaben für sie?
Vielen Dank im voraus für Eure Infos.
LG
Silke
Re: Muss Arbeitgeber noch zahlen für Schwangere?
LG Peggy
Re: Muss Arbeitgeber noch zahlen für Schwangere?
nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung muss der AG nichts mehr bezahlen, übernimmt die KK. Aber wenn der Mutterschutz beginnt, hört der Krankenstand auf und der AG zahlt dann eine Art "Zuschuß" zum Mutterschaftsgeld, insg. 18 Wochen (6 vor, 12 nach der Geburt, da Mehrlinge; bei Einlingen sinds insg. 14 Wochen).
LG Susanne
Re: Muss Arbeitgeber noch zahlen für Schwangere?
ich bin da ehrlich gesagt überfragt. Ich meine auch mich zu erinnern, dass nach 6 Wochen die Krankenkasse die Zahlung der Lohnfortzahlung übernimmt. Wer um die Geburt zahlt, weiss ich leider gar nicht.
Deiner Freundin und ihren Zwillingen alles Gute!
Liebe Grüsse
Andrea
??? äh na sowas, gib ihr das mal weiter bitte :-)
ich frag mich da grad warum der fa da kein beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. da gibt es extra eine erstattung lfz heisst sie da bezahlt der ag bis zum muschu das komplette arbeitsentgelt und im muschu gehts dann mit den 13 euro von der kk und der aufstockung durch den ag weiter. so entstehen der schwangeren keine nachteile.
der arbeitgeber ist gegn sowas nämlich versichert und ab dem 1.1.06 ist das sogar so das er eine umlage bezahlt und dann da auch normale krankentage eingereicht werden können damit dem ag keine nachteile entstehen.
lg doppi
Re: ??? äh na sowas, gib ihr das mal weiter bitte :-)
LG
Silke
mich mal einmisch
soweit ich weiß entstehen aber dem AG immer Nachteile, denn soweit wie ich weiß kann er bis 60 % von der Versicherung wiederbekommen wenn ein Arbeitnehmer krank geschrieben ist. Vielleicht ist es da ja auch so bei dem Beschäftigungsverbot, dann müsste er wirklich bis zum ende zahlen , zwar nicht alles aber halt einen Teil. Aber bitte nicht köpfen wenn´s doch nicht richtig war.
GGLG JANA
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