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Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

hallo mädels,
ich hoffe, dass sich jemand von euch auskennt und mir helfen kann:
ich bin mit zwillingen ss. mein gebärmutterhals ist bereits seit 3 wochen verkürzt und hat sogar noch einen trichter oben drauf. deshalb musste ich mir vor knapp 2 wochen operativ eine cerclage einsetzen lassen. das habe ich nun
glücklicherweise hinter mir (siehe profil).
lt. arzt ist mein muttermundgewebe einfach zu weich.
ich schone mich so gut es geht und versuche auch, mental zu entspannen. - ist natürlich nicht ganz so einfach unter diesen umständen....
aber seitdem ich zu hause bin, hat es sich zumindest nicht mehr weiter verschlechtert.
meine frage: mein arzt hat das arbeitsverbot abgelehnt, weil er sagt, das dafür eine bedrohung für die ss von der arbeit ausgehen müsste. da ich aber einen "normalen" job im büro habe, wäre dies nicht der fall.
ich denke aber, dass die bedrohung ja darin liegt, dass ich mich durch die arbeit, den weg ect. zu sehr anstrenge und mich nicht schonen kann.
mir liegt echt viel daran, ein arbeitsverbot anstelle der krankschreibung zu bekommen, weil ich seit beginn der ss schon sehr oft krank war und nun auch schon öfters nur krankentagegeld bekommen habe.
kann mir jemand sagen, ob mir in meinem fall ein beschäftigungsverbot zusteht und wie ein mögliches attest eventuell formuliert sein müsste?
das wäre echt nett! viele ärzte trauen sich ja nicht so richtig an die sache ran, weil sie sich vor den rechtlichen konsequenzen scheuen......
wie verhält sich das eigentlich im anschluss mit dem mutterschaftsgeld? dafür wird ja das nettogehalt der letzten 3 monate zugrunde gelegt, richtig? wenn ich aber bis zum beginn meines mutterschutzes krankgeschrieben bleibe, wäre die letzten 3 nettogehälter ja quasi = 0!
vielen dank schon mal für eure antworten!
viele grüsse von der couch :-)
nic (mit zwillingen inside, 25. ssw)
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hallo nic,
ich verstehe die Einstellung von deinem Arzt nicht ganz. Eine Zwillingsschwangerschaft ist doch eine Risikoschwangerschaft!!! Das hört sich so an als würde er alles etwas auf die leichte Schulter nehmen.
Begriffe wie Gebärmutterhals verkürzt und Cerelage kenne ich von meiner Zwillingsschwangerschaft nicht.
Bei mir war immer das Problem, dass ich Arbeiten wollte und mich die Ärzte vom Arbeiten abhalten mussten. Jedoch auch so ca. 25 SSW bekam ich das Beschäftigungsverbot (ich hab es mir geben lassen, weil ich mich über meinen Chef geärgert habe).
Wegen der Formulierung habe ich mir auch Gedanken gemacht, aber die Frauenärzte haben da ihre Vordrucke.
Kannst du nicht mal zu einem anderen FA? Oder vielleicht ins Krankenhaus? Vielleicht stellt da dir jemand das Beschäftigungsverbot aus.
Wegen Mutterschaftsgeld kann ich dir nicht weiter helfen. Das Beschäftigungverbot müsste dem Mutterschutz gleichgestellt sein. Such doch mal nach dem Mutterschutzgesetz im Internet. So habe ich auch einiges gefunden.
Eine schöne und entspannte Restschwangerschaft
Tina mit Tom und Max (*20.01.2005)

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hallo Nic .
Boah harter Toback was Dein Arzt da so vom stapel lässt ..
Völlig unvertständlich ..
Ich habe in beiden SS ein Beschäftigungsberbot gehabt .
1.SS war eine Drillingsss .Und auch bei meiner kleinen .
An Deiner Stelle würde ich schnellstmöglich den Arzt wechseln ,denn ein Zwillingsss ist und bleibt eine Risikosache zumal Deine Beschwerden nicht von der Hand zu weisen sind und Du Dich noch in einem sehr kritischen Zeitraum befindest wenn die 2 sich auf den Weg machen sollten .Das BV kann auch ein Hausarzt ausstellen .. Informationen bekommst Du auch über die Krankenkasse ..die dort sehr gut unterstützen ;o))Habt Ihr kein Perinatal Zentrum in der Nähe ???
Zu Deiner zweiten Frage es ist im Mutterschutzgesetz verankert , das Du auf Grund Deines BV keine finanziellen Einbußen haben darfst . Es zählt Dein Gehalt und nicht das Krankengeld , da sich meistens ein BV aus der Krankheit ergibt ;o))
Wenn Du noch Fragen hast nur zu ...Bitte schone Dich .. Mein erste SS endete in derf 22+5 für ein Drillingsmädchen - die beiden anderen kamen dann in der 25+5 zur Welt .
Viel Glück
LG Antje

Einschleich...

Hallo,
ich hatte in der SS mit meiner Tochter schon ab der 20. SSW ein BV.
Ein BV darf nur erteilt werden, wenn die "Krankheit/Beschwerden" Dem wohl des Kindes schaden könnte, was ja bei dir eindeutig der Fall ist. Ich würde mich an deiner Stelle auch ganz schnell an einen anderen FA wenden, oder an die Ärzte die die Cerclage gelegt haben?!?
Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro am tag, garantiert! (und der AG muss es auf dein normales Gehalt aufstocken glaube ich zumindest :o))
Ich wünsche dir viel Glück mit deiner weiteren SS
LG
Sandy

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

HI!
wollte dir nur sagen daß ich schon ab der 8.woche (jetzt 10.wo)freigstellt wurde, einfach mit der begründung des arztes, daß er findet, eine Zwill-SS ist eine risiko-SS an sich und da gehört die frau nach hause...war am nächsten tag scgon daheim...würde dringend nochmal bei anderem arzt fragen.
offiziell hat er für den amtsarzt natürlich drohender abortus draufgeschrieben, aber nur weil er meinte, etwas müsse er halt draufschreiben, damit sie sich nicht wundern...
lg, uschi

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hallo!
Bin mit Zwillingen schwanger (7+2) und würde mal gerne wissen, welchen Beruf ihr ausübt, dass ihr so früh ein BV erhaltet. Oder ist das bei Zwillings-SS so üblich?
Kann mir irgendwie so gar nicht vorstellen, dass ich so früh schon gar nicht mehr arbeite. Hm!
Viele Grüsse,
Annette

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hi!
das macht sicher einen unterschied. ich arbeite als Physiotherapeutin und muß dementsprechend körperlich viel arbeiten, d.h. pat. aus dem bett mobilisieren, etc, bzw. arbeite ich auch in der Unterwassertherapie, wo ich permanent übungen vorzeigen muß und es 30°Raumtemperatur hat...das wird wohl auch eher zu einer Freistellung beitragen als eine sitz.Tätigkeit.
Aber AN SICH hat mein arzt gesagt, er würde JEDE Zwillingsmutter ab der 8.wo freistellen, falls sie aber noch unbedingt 4wo weiterarbeiten will, erst ab der 12.wo, aber da AUF JEDEN FALL, weil "Risiko.SS"!
P.S.Komme aus Wien, viell.sind unsere Bestimmungen in Ö anders...
aber ganz ehrlich: es ist sehr angenehm, für dasselbe Gehalt nicht arbeiten zu müssen u noch etwas zeit für sich zu haben, bevor der Streß so richtig losgeht...;)
(schließlich müssen wir jetzt auch noch umziehen wg.der twins...)
lg, Uschi :)

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hallo Uschi,
wow, dann könnte ich quasi ab sofort zuhause bleiben. Unvorstellbar. Ich bin Krankenschwester, also entsprechend körperlich anstrengend. Mein FA hat aber nichts von BV gesagt. Seit meiner SS war ich allerding noch nicht arbeiten, da ich wegen Überstimulationssyndrom geplagt war. Fange also sowieso erst in meiner 9. SS-Woche an zu arbeiten. Hihi!
Viele Grüsse,
Annette

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungverbot aus?

Hi Annette, tja, mit dem richtigen Arzt hauts halt gleich hin ;))
aber ehrlich: ich war selber total überrascht, daß er schon in der 6.wo angekündigt hat, daß ich mich bei 2herzschlägen in der 8.wo gleich darauf einstellen kann, aufzuhören.
Mein Gyni ist aber auch der OA unserer Gy-Abteilung im Spital, und hat deshalb auch mehr Einblick in die tägliche Arbeit im Spital (sowohl Kra-Sr., als auch Physios), das wirkt viell.auch begünstigend...ein "normaler" Arzt kann das ev. nicht so gut nachvollziehen.
Generell gilt aber auch bei uns für Krankenschwestern, daß sie sofort von Station wegmüssen, sobald eine SS offiziell gemeldet ist, und sie müssen auf einen "Schonposten" (Ambulanz, etc).
Freistellung gibt es aber zu ds.frühen Zeitpunkt nur bei mediz.Notwendigkeit(Abortusgefahr)für jeweils immer nur 3wo, dann wird verlängert oder weitergearbeitet..
Nur in meinem Fall wurde es gleich für gesamte SS verordnet, weil Zwill.-SS. immer als "Risiko" gilt.
Schwein gehabt..;)
lg, Uschi :)
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