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Kindergeld und Erziehungsgeld bei Zwillingen

Hallo Ihr Lieben! Geh ich richtig in der Annahme, daß für Zwillinge zweimal Kindergeld gezahlt wird, hinsichtlich des Erziehungsgeldes aber nur die Einkommensgrenzen heraufgesetzt werden? Oder verdoppelt sich auch das Erziehungsgeld? Werde diese Woche zu Pro Familia gehen, wollte mich aber schon mal im Vorhinein schlau machen...Vielen lieben Dank im Voraus und liebe Grüße, Inga (17+0 mit Zwillis)
Bisherige Antworten

Re: Kindergeld und Erziehungsgeld bei Zwillingen

Hallo Inga,
Kindergeld bekommen wir doppelt.
Erziehungsgeld 6 m. lang auch doppelt.
Grüße, Sandra

Re: Kindergeld und Erziehungsgeld bei Zwillingen

Hallo Sarah! Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Eine Frage hätte ich noch: Wird das Mutterschaftsgeld nicht komplett auf das Erziehungsgeld angerechnet? Selbst wenn es nur die 13.- Euro am Tag sind, die die Krankenkasse übernimmt, dann sind das doch monatlich schon 390.- Euro, die vom Erziehungsgeld abgingen, oder?? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch... LG, Inga

Re: Kindergeld und Erziehungsgeld bei Zwillingen

Hallo Inga,
ja, fürs Erziehungsgeld muss man erst ein noch nicht angebotenes Studium absolvieren, um da durchzusteigen!
Kindergeld und Erziehungsgeld gibt es doppelt, wie Sarah sagte.
Das Mutterschaftsgeld wird aufs Erz.Geld angerechnet und bei mir wäre da vom EG nix mehr übrig geblieben. Besonders ärgerlich, da wir als Zwillingsmütter ja einen Monat länger MuSchGeld beziehen. Das Ding ist, dass das MuSchGeld nicht angerechnet wird, wenn der Vater das EG beantragt. Wir haben es also so gelöst, dass die ersten drei Monate mein Mann in die Elternzeit gegangen ist und das Erziehungsgeld beantragt hat, die zweiten drei Monate dann ich. Nachteil: In der Elternzeit darf man max. 30 Stunden arbeiten. Da wir aber ja doppelt ErzGeld bekommen haben, hat das ErzGeld den Verdienstausfall bei meinem Mann überkompensiert und er war die erste Zeit früher zuhaus. (Nebenbei hat er trotzdem Überstunden gemacht, die er sich noch hat auszahlen lassen...) Man muss es echt durchrechnen und ich finde die Regelung total bescheuert, aber was will man machen?
Ich hoffe, Du konntest meinen Ausführungen folgen. Ist wie gesagt studiumsreif, das Erziehungsgeld.
Unsere Kids sind übrigens in 2003 noch geboren, so dass noch die alten Regelungen galten. Ich denke aber, dass sich an diesen grundsätzlichen Dingen nix geändert hat.
LG Kiks

Re: Kindergeld und Erziehungsgeld bei Zwillingen

Hallo, richtig ist, dass das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. Allerdings nur bis max. 10 Euro pro Tag! Das ist noch nicht mal der Höchstsatz den die Krankenkasse bezahlt (13 Euro) D.h. max. 30 x 10 Euro werden von Deinem Erziehungsgeld in der Mutterschutzfrist abgezogen. So bekommst Du trotzdem noch mind. 300 Euro in dieser Zeit soweit die Einkommensgrenze (die ja runter gesetzt wurde nicht überschritten wird). Wenn Deine Krankenkasse weniger als 10 Euro pro Tag bezahlt , dann wird auch weniger Tagesgeld abgezogen, d.h. noch mehr Erziehungsgeld bleibt übrig. So bekomme ich jetzt in der Mutterschutzzeit die 300 Euro Erziehungsgeld plus 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse plus Differenz zum Netto vom Arbeitgeber plus 2 x Kindergeld. In der Mutterschutzzeit sieht es also finanziell am besten aus. Gruß Dana

Vielen Dank Ihr Lieben!

Danke für Eure Ausführungen- komme nun auch so langsam hinter das Erziehungsgeldgewusel....LG, Inga

Re: Vielen Dank Ihr Lieben!

Ich hab in der Mutterschutzzeit für einen Zwilling nix bekommen und für den anderen das volle Erziehungsgeld . Nach dem Mutterschutz dann für beide das volle Erziehungsgeld.
LG Petra mit Fabian und Katharina *28.4.03
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