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Hilfe! Mutterschutzfrist bei Zwillingen!

Hallo Ihr Lieben,
wie ist das mit dem Mutterschutz: Ich bin immer davon ausgegangen, dass sichn die normale Frist von 6 Wo vor und 8 Wo nach Geburt bei Zwillingen/Mehrlingen verlängert auf 8 Wo vor und 12 Wo nach der Geburt. Das wusste ich eigentlich schon bevor ich schwanger wurde. Mein Ärztin hat das auch so dem Arbeitgeber bescheinigt. Der glaubt das aber nicht und will wissen wo das steht. Weiß das jemand von Euch? Das ist doch so, mit den 8 Wochen vorher, oder???
Viele Grüße!
Luisa (17+3 mit Zwillingen
Bisherige Antworten

Re: Hilfe! Mutterschutzfrist bei Zwillingen!

Hallo Luisa,
kommt drauf an in welchem Land du wohnst, aber in Deutschland sind es auch bei Zwillis nur 6 Wochen vor der Geburt, aber anstatt 8 Wochen nach der Geburt eben 12 Wochen.
Ich denke das steht im Mutterschutzgesetz??
Liebe Grüße, Birgit

Re: Hilfe! Mutterschutzfrist bei Zwillingen!

Hallo Luisa,
habe mal mein schlaues Buch (Gesetzessammlung) aufgeschlagen.
Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) sagt dazu folgendes:
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Beschäftigungsverbote
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Abs. 1: ...
Abs. 2: Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
Abs. 1 Satz 1: Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Abs. 1 Satz 2: Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
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D. h. für dich, dass du im "normalen" Entbindungsfall sechs Wochen Schutzfrist vorher und acht Wochen nachher hast.
Unter diesem Link findest du eine Broschüre des Bundes zum Thema "Mutterschutz": http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html
Allgemeine Informationen des Bundes zum Mutterschutz:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_100.html
Und hier der genaue Gesetzestext:
http://www.jur-abc.de/de/30132003.htm
Leg' das deinem AG vor, er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir diese Zeiten zu gewähren!!!
Falls du noch Fragen hast, kontaktiere mich über mein Profil.
Liebe Grüße
Bommelkapp

Nochmal ich! Nachtrag:

Was ich vergessen habe:
Sollte es dir vor der Geburt nicht gut gehen greift natürlich noch
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§ 3 Abs. 1:
Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
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Sprich: Krankschreibung von deiner Ärztin, die deine Arbeitsfähigkeit medizinisch beurteilen kann...!
LG
Bommelkapp

Re: Nochmal ich! Nachtrag:

Besser nicht Krankschreiben, sondern ein Beschäftigungsverbot aussprechen lassen. Dann fällt nämlich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flach und man bekommt ein normales Gehalt weiter. Auch hier geht es nach § 3 Abs. 1, wird aber komischerweise ungern von den Ärzten genutzt, da sie da wohl mehr schreiben müssen.
LG Tuffi
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