vielleicht wißt ihr auch rat
habt ihr rat zu seinem heutigen brief?
http://kind.qualimedic.de/Q-8668312.html
lg,bianca
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
das hört sich ja ziemlich nach schikane an! so wie der vermieter sich verhält, das ist unterste schublade.
leider habe ich rechtlich gar keine ahnung.
für mich gäbe es zwei wege. zunächst würde ich das gespräch mit ihm suchen und nicht INHALTLICH über den brief diskutieren sondern ihn fragen, was er mit der ART UND WEISE, so einen brief zu schreiben eigentlich bezwecken will und ob das nicht direkter geht, als auf dem umweg euch an allen ecken zu schikanieren.
wenn du das für sinnlos hältst, würde ich mich an den mieterschutzverein wenden, die haben glaub ich eine ziemlich gute rechstberatung. in dortmund gibt es zwei mieterschutzvereine.beide haben eine homepage:
1. mieterverein-dortmund mit dem üblichen davor und dahinter
2. mieterschutz mit dem üblichen davor, dahinter aber ce o em
bei dem zweiten steht sogar bei, dass die eine telefonische kurzberatung durch rechtsanwälte haben (mo - fr 11-12 uhr).
viel glück und alles gute
Ulrike
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
Wenn du mal Lust und Zeit hast können wir uns ja mal bei dem sönnen Wetter auf´n Spielplatz treffen....
so.. meine rabauken muksen sich
LG frosch mit twins
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
ich weiß nicht, ob sich das noch lohnt, da wir dann ja ein eigenheim haben werden.
noch wohnen wir auf höhe des maxusbaumarkt- beim hallenbad rein- dann allerdings halt in oberaden!
lust habe ich immer, aber ob ich jetzt zeit habe ist eine andere frage ;-) wohnung ausmisten, packen etc. wir haben nämlich so spontan erfahren, das es eventuell für uns günstiger ist, schon zum 1.08. reinzuziehen!
lg,bianca
Eingeschlichten
leider hat euer Vermieter Recht. Ihr dürft eine Garage nicht ohne weiteres als Lager- oder Abstellraum nutzen, das hat was mit Brandschutzbestimmungen zu tun. Auch im Fall des ungenutzen Raumes im Treppenhaus verhält es sich so, dass dieser als Fluchtweg dient (das Treppenhaus) und somit kann der Vermieter verlangen, dass dieser Raum freibleibt. Zum Thema streichen, weiß ich jetzt leider nicht, was in eurem Mietvertrag steht, wenn in eurem Mietvertrag feste Regelungen getroffen sind im Bezug auf die REnovierung, so hat auch hier der Vermieter REcht, es sei denn ihr habt die Schimmelbildung schon angezeigt und habt ihm eine Frist zur Behebung gestellt. Auch Mietminderung würde in Betracht kommen. Aber wie gessagt vorher müsstet ihr dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Wenn ihr, wie ich deinem Post entnommen habe, sowieso ausziehen wollt, würde ich schnellstmöglich die Kündigung schreiben und erst am Ende des Mieverhälltnisses streichen. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
LG Silke
Re: Eingeschlichten
du schreibst manches gegensätzlich zu den anderen meinungen, da mach ich mich noch mal genau schlau.
zum thema garage sollte ich dazu sagen, daß es eine doppelgarage ist- 2 nebeneinander OHNE trennwand!!! so, nun ist es so, daß die andere hälfte der besitzerin (86jahre) gehört und dort auch gartenmöbel ein wohnschrank als stauraum ihr gehwagen, alle anderen gartenwerkzeuge etc drin stehen!!!
sprich, es wäre wg brandschutz ja eh besser, wenn KEIN auto drinsteht, weil die garage von der anderen hälfte ja eh als stauraum genutzt wird ;-)
im treppenhaus ist alles frei!!! nur halt nicht der raum unter der treppe, wo KEIN fluchtweg möglich wäre!
den schimmel haben wir ihm gesagt, er meinte es sei unsere schuld, wir sagten, dann machen wir ne mietminderung, er wurde sauer und drohte mit fristloser kündigung...wir haben darüber nur gelacht, weil er uns damit eh nicht rauskriegt (da wollten wir noch nicth ausziehen, aber aber aufgrund dessen forciert gesucht und nun gefunden)
eine frist haben wir ihm nie gesetzt :-(
und wie ist es mit kündigung aufgrund des schimmels, das kann man doch ohne diese 3monatsfrist machen, so habe ich es mal im TV gehört...
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
Wie ich deinem Posting entnommen haben, hat euch der Vermieter erlaubt ein Regal anzubringen oder aufzustellen und nicht die anderen Sachen auch noch auf dem Flur zu lagern, in dem FAll hat er eindeutig Recht, auch wenn man es schon als Schikane ansehen kann.
Nochmal zum Schimmel. Grundsätzlich ist der Vermieter in der Nachweispflicht udn muss euch Nachweisen, dass ihr falsch gelüftet habt. Wie es sich nun verhält im Bezug auf die Kündigung und das ihr ohne 3-Monats-Frist aus dem Mietverhältnis rauskommt weiß ich nicht. Aber gehört habe ich davon allerdings auch noch nicht. Ich würde ihm aber auf jeden Fall SOFORT und d. h. heute noch eine Frist zur Beseitigung des Schimmels innerhalb von 14 Tagen setzen und zwar nur SCHRIFTLICH per EINSCHREIBEN m. RÜCKSCHEIN oder PERSÖNLICH und mir aber die Übergabe per Unterschrift qittieren lassen.
Ich hoffe ihr habt mit der neuen Wohnung mehr Glück und nicht so einen doofen Vermieter. :o)
LG Silke
Re: Eingeschlichten
ok. die garage ist gehört der besitzerin, ihr sohn kümmert sich nur im die "verwaltung"
man hat mir damals das schuhregal erlaubt aufzustellen, aber mit widerwillen, aber dort war es ok, weil dort KEIN verkehr herscht, halt toter raum!
naja, ok, ich werde sehen, wie ich die kündigung formuliere, er will uns ja hier raushaben, sagte er ja auch schon einmal, daß die wohnung für uns 3 plus hund (fand es lustig, daß er den hund mit erwähnt) doch etwas klein sei...
geht es nicht auch per email? da bekomme ich doch auch eine bestätigung, oder per fax?
14tage frist, ist das rechtens??? ich dachte ein monat?!
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
Ich wünsche euch viel Spaß im neuen Haus. :o)
LG Silke
Re: Eingeschlichten
also, weiß ich schon, daß er das sagen hat, oder???
ähm, wie sieht es denn mit dem schimmel aus??? muß ich dann die räume auch streichen??? (in der küche gab es mal ein brandunfall, daher ist sie schon recht "schwarz", aber es ist dort halt auch schimmel)
noch was, ich glaube, ich finde den mietvertrag nicth mehr :-(
ich werde nachher noch mal in den schränken in catharinas zimmer suchen, aber wenn er da nicht ist...
kann ich nun eine kopie von ihm verlangen? in dem kündigungsschreiben? oder kann er mir da nen strick draus drehen???
also soll die kündigung an die besitzerin gehen (die unten wohnt) und das kann ich mir quittieren lassen?
kann der brief dann dennoch an ihren sohn gerichtet sein?
ich schreibe ihm nämlich gerade, daß es offensichtlich sei, daß er uns in der wohnung nicht mehr sehen will und daß er dann ja mit 1.08 einverstanden sein müßte blablabla...
oder sollte ich es umschreiben, daß ihr sohn es uns zu verstehen gegeben hat???
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
LG Silke
Re: Eingeschlichten
also, ich habe es jetzt so gemacht, daß ich gekündigt habe, und ihn im selben brief nochmals auf den schimmel aufmerksam gemacht habe und daß die ursache schnellmöglich behoben werden sollte (bei feuchter witterung tritt wir die wand immer feucht) sollte ich da lieber schreiben, daß die ursache innerhalb der 14tage behoben werden sollte ansonsten streichen wir bei auszug drüber???
weißt, wie ich das meine?
die kündigung muß leider jetzt raus, weil wir uns nach seiner entscheidung richten müssen mit dem einzug ins haus (geldsache)
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
Halt mich mal auf dem Laufenden, wie es nun abgelaufen ist. :o)
LG Silke
Re: Eingeschlichten
ja, ich halte dich auf den laufenden.
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
LG Silke
Re: Eingeschlichten
lg,bianca
Re: Eingeschlichten
LG Silke
Re: Eingeschlichten
da hat mir die vermieterin doch glatt als kommentar gesagt:
wissen sie, ich habe nichts gegen sie, ABER: sie haben sich so komisch mit ihrer tochter... (sie soll catharina nicth im stehen auf den arm nehmen, sie ist 86 und wackelig braucht nen gehwagen etc. meiner oma erlauben wir das auch nicht, und da muß ich ihr es nicht erlauben, wo die beiden sich kennen)
ist das nicht ein toller grund! sie hätte viele kleinigkeiten, dir ihr nicht so passen, aber sie hätte nichts gegen uns, sonst hätte sie schon lange etwas gesagt!
danke erst einmal!
lg.bianca
Re: Eingeschlichten
LG Silke
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
da wir ebenfalls Last mit unserem Vermieter haben und in engem Kontakt mit dem Mieterbund stehen, folgendes:
Falls Ihr in Eurem Mietvertrag "starre" Fristen in Bezug auf die Schönheitsrenovierungen habt, so nach dem Motto, alle 3 Jahre Küche und Bad, alle 5 Jahre Wohnräume etc., so ist diese Klausel ungültig! Das bedeutet, die Pflicht zur Schönheitsrenovierung fällt an den Vermieter zurück, Ihr müßt die Whg nur "besenrein" hinterlassen und nichts renovieren. Schau mal beim Mieterbund rein, es gibt dazu ein neues BGH-Urteil vom Herbst letzten Jahres! Also: definitv, es muß nichts renoviert und gestrichen werden bei starren Fristen, da der Mieter sonst unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Viel Glück
Silv
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
das mit dem nicht streichen habe ich jetzt schon erfahren!
aber daß wir sie nun zum auszug auch nicht renovieren brauchen, wäre mir neu...hmm, ich habe leider den mietvertrag verlegt und kann es jetzt nicht genau nachlesen, ich bin mir aber sehr sicher, daß eben diese 3/5jahres fristen drin stehen, weiß aber nicht, was im falle eines auszuges drinsteht.
also meine frage, ist es generell so, wenn die starren fristen drin stehen, daß die wohnung nur besenrein übergeben werden muß? oder muß ich renovieren, wenn separat drinsteht, daß ich die wohnung wie zum einzug hinterlassen muß (da waren 2-3räume gestrichen und 2räume definitiv NICHT neu gestrichen oder tapeziert)
wäre toll, wenn du uns da auch weiterhelfen könntest, bzw mir einen link senden könntest- für uns lohnt es sich gerade nicht mehr in den mieterbund einzutreten (glaube ich)
lg,bianca, die über jede neue erkenntnis dankbar ist, vor allem, wenn sie zu unserem gunsten sind ;-)
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
Ich hatte Dir im Sep/okt 04 Forum schon geantwortet.
Die Pflicht zur Renovierung entfällt nicht generell wenn diese Klausel drinnen steht.
1.Möglichkeit : es ist nur der Schönheitsplan aufgeführt ....Ihr braucht bei Austzug nicht zu renovieren
2.Möglichkeit es steht ausdrücklich drinnen das die Wohnung in einem Besenreinen zustand zu übergeben ist
und 3. die ungünstigste ...die Wohung ist im renoviertem zustand zu übergeben bzw. so zu verlassen wie vorgefunden.
Es wäre schon schön wenn Du den Vertrag findest.Falls nicht würde ich es drauf ankommen lassen und die Wohnung Besenrein übergeben. Stand im Vertrag etwas anderes würd der Vermieter sich schon melden .Ich meine mich zu erinnern , dass er euch dann noch eine Frist geben muß um gegebenfalls doch noch zu renovieren .
LG Antje
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
ja, deine antwort hatte ich im kopf, daher habe ich bei silv nach einmal genau nachgefragt, weil es bei ihr etwas anders klang...
ich habe beim vermieter erst einmal nach einer kopie des mietvertrages verlangt, ohne anzugeben, daß unser weg ist...vielleicht finden wir ihn ja wieder *hoff* aber in der kopie können wir halt schon einmal nachlesen!
leider weiß ich nicht mehr, was zu diesem punkt drin stand bzw ob dazu überhaupt etwas drin stand...ich kann mich halt nur an den jahresplan zum renovieren erinnern! bin mir jetzt aber plötzlich nicht mehr sicher, ob drin stand regelmäßig renovieren- wo dann der vermieter mir daneben die zeitenräume aufgelistet hat...in dem fall weiß ich dann halt nicht, was da bindent ist! weißt du das zufällig?
lg,bianca
Re: vielleicht wißt ihr auch rat
Mhhm es heisst ja das diese Schönheitspläne nicht eingehalten werden müssen und unrechtsmäßig sind.
Siehe den Link den Dir oben jemand geschickt hat.
Also tipp ich mal drauf das es ebenso bei Euch ist , denn so ist das Gesetz.
...Tja und wie will er Dir Nachweisen das Du das nicht getan hast ??:0))
Bin mal gespannt wie sich das alles entwickelt.
LG Antje
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