Suchen Menü

mutterschutz bei frühchen

hallo, mein sohn musste bei 36+5 geholt werden. er wog 3.030 g und war 50 cm gross. ich habe aber keine bescheinigung vom kh bekommen; kann ich das noch nachholen? er wurde am 20.06.2003 geholt. danke und lg
katrin
Bisherige Antworten

Re: mutterschutz bei frühchen

Hallo Katrin,
ich glaube, dass es sich bei einer Geburt in der 37. SSW nicht um eine Frühgeburt im gesetzlichen Sinne handelt.
(D.H. keine Verlängerung des MuSchu auf 12 Wochen).
Daher hast Du wohl auch keine Bescheinigung erhalten.
Auf jeden Fall werden Dir aber die entgangenen Tage von vor der Geburt hinten dran gehängt!
Liebe Grüße,
Karin

Re: mutterschutz bei frühchen

Hallo !
Ganz genau weiss ich das auch nicht, habe aber gehört das normalerweise alle Babys bis 37+0 Frühchen sind, aber ab 36+0 zählt auch das Gewicht. Wenn da ein Baby über 2500g wiegt gilt es wohl vom Gesetz her nicht mehr als Frühchen.
LG Daniela

lieben dank! o.T.

Re: lieben dank! o.T.

Hallo, ich hoffe es ist nicht zu späht- rufe im KH an und verlange eine Frühchen Bescheinigeung.
Frühchen ist- alles was vor der 37.0 grboren ist, das heißt , es ist also ein frühchen- gerade so- aber immer hin.
Egal ob das Gewicht über 2500 gramm ist. Eines der beiden Faktoren muß auftreten, ebtweder unter 2500 gramm oder vor beendeter 37 Woche- das ist gesetztlich vorgeschrieben- somit steht Dir verlängerter Muschu von insgesammt 12 Wochen+ die Tage die Dein Baby zu früh kam. Ich würde mich drum kümmern, denn das ist bares Geld, Du bekommst ja auch volles Geld solange.
LG Nine
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen