gehör ich nun hier her oder nicht? *grübel*
ich schreibe bisher vor allem im Sept/Okt Forum (wenn ich noch Zeit dafür finde), aber ich glaube bei meinen aktuellen Fragen könnt ihr mir hier weiter helfen.
Oscar wurde am 30.8. geboren. Der ET wäre 21.9. gewesen, also wurde er 36+6 geboren. Alle reden von einem Frühchen, wobei ich dachte, dass er das wäre, wenn er 4 Wochen zu früh wäre.
Wie ist denn das definiert und welche Bedeutung hat die Definition für uns/für ihn? 4 Wochen mehr Mutterschafsgeld?
Oscar geht es sehr gut. Er ist - auch für die 37.Wo zu klein, hatte gerade 2080g und 45cm, aber das scheint ihn nicht beeindruckt zu haben. Er ist fit und wir sind nach 4 Tagen auch aus der Klinik nach hause - ohne Unterschrift von wegen "auf eigene Verantwortung". Inzwischen hat der kleine Kerl stattlich zugelegt, ich denke er wird bis zur 42.Wo, als seine Schwester kam, ihre Werte erreichen.
Mehr ein andermal, ich hab da schon noch Fragen, aber keine Ruhe mehr :-(
Ganz lieben Gruß
Alke
Re: gehör ich nun hier her oder nicht? *grübel*
tja, das wird irgendwie von jedem anders erzählt. also heir bei uns in hannvoer sind frühchen alle die kinder, die bis 36+0 geboren werden oder mangelgeburten sind , sprich unter 2500g. von dem her zählt oskar zu den frühchen.
ich kenne aber auch viele andere meinungen, wo gesagt wird, frühchen bis 36+6, also wie oskar geboren wurde.
so oder so, von seinem geburtsgewicht her wird er offiziell zu den frühchen gezählt und damit hast du ebsondere ansprüch bzgl. des mumu-geldes. kopiere dir mal der einfach-halt halber das offizielle BAG- urteil hier rein:
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" Mutterschaftsgeld bei Frühgeburt
Wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2500g wiegt, handelt es sich - unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft - um eine Frühgeburt. Die Mutter bekommt dann zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld und einen Zuschuß des Arbeitgebers.
Ein Arbeitgeber hatte den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nur acht Wochen lang gezahlt, obwohl er bei Frühgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung dazu verpflichtet ist. Er berief sich darauf, daß es sich wegen der Dauer der Schwangerschaft nicht um eine Frühgeburt gehandelt habe. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, daß bei einem Geburtsgewicht des Kindes unter 2500g eine Frühgeburt gegeben sei, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft. Bei Frühgeburten werde deshalb länger Mutterschaftsgeld - und Zuschuß - gewährt, weil ein solches Baby pflegebedürftiger sei als normal geborene Kinder. Ob es sich um ein besonders pflegebedürftiges "Frühgeborenes" handele, müsse am Entwicklungsstand, z.B. Gewicht, des Kindes festgestellt werden. Der starre Maßstab der Schwangerschaftsdauer sei nicht sachgerecht.. ".
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viele liebe grüße, nicki
ps: und immer her mit deinen fragen, wenn du dann zeit und ruhe hast
Herzlch Willkommen
Herzlichen Glückwunsch und Herzlich Willkommen .
Also Dein kleiner kam vor Beendigung der 37 Woche
(37 plus 0)und wird als Frühchen gezählt .Auch als Frühchen zählt sein Gewicht von unter 2500 g .
Das bedeutet für Dich , das Deine Mutterschutzfrist sich um die Zeit verängert , die Oscar zu früh kam .
Wenn Du weitere Fragen hast nur Zu ...:o))
Antje mit Kairy (25/6) mittlerweile 20 Monate & Janice9 Wo
stimmt nicht ganz...
ist egal, wie früh, daß frühchen kam :-( sonst hätte ich 16wochen mehr frist bekommen...
lg,bianca
bis zu 18 Wochen
Die Schutzfrist bei Frühchens beträgt 12 Wochen .Da bei einer Frügeb. die Schutzfrist vor der Geburt nicht wahrgenommen werden kann - verlängert sich Dein Urlaub dementsprechend . Also Max. 18 Wochen .
Die hatte ich bei Kairy . 12 Wochen regulär plus 6 Wo .
LG Antje
Re: bis zu 18 Wochen
und nicht, wie es erst bei dir klang, wenn dein kind 8wochen zu früh kommt plus 8wochen wegen der 8wochen zu früh...
:-)
aber ich denke, wir meinen dasselbe...
lg,bianca
Re: gehör ich nun hier her oder nicht? *grübel*
*winke winke bin auch aus dem Sept/Okt. Forum*
Oscar und Svenja haben ja einiges gemeinsam ;-). Svenja kam auch bei 36+6, 2100g, 45cm, KU 31. Auch sie war gleich fit (mußte am Anfang nur noch ins Wärmebettchen). Wir durften nach 1 Woche heim (wg. KS). Auch ohne Unterschrift etc.
Svenja gilt auch als Frühchen wg. dem Gewicht. Alles was unter 2500g ist, gilt als Frühchen. Hast Du im KH keine Bescheinigung bekommen? Ich habe diese bei meinem Arbeitgeber und KH eingereicht und somit 6 Wochen vor Geburt u. 12 Wochen nachher Mutterschutz bekommen. Macht sich ja auch beim Mutterschaftsgeld bemerkbar.
Liebe Grüße
Andrea mit Alina *24.07.2004 u. Svenja *25.08.2005
Re: gehör ich nun hier her oder nicht? *grübel*
weisst Du was! Ich habe in der Klinik diese Bescheinigung nicht bekommen. Hammer, gell!
Aber denen steig ich aufs Dach! Na warte!
Juristisch ist es ja unzweifelhaft: da gibt es GRundsatzurteile, für alle, die noch nicht sicher sind, sei dies nochmal gesagt :-)
Lieben Gruß von Oscar an Svenja :-)))
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