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Hilfe !

Hallo,
ich bin am verzweifeln! Es geht um den Mutterschutz...
Meine Maus ist exakt 5 Wochen zu früh gekommen. Da habe ich doch 12 Wochen bezahlten Mutterschutz nach der Entbindung, oder?
Ich war zum Zeitpunkt der Geburt genau 1 Woche im Mutterschutz, habe aber von der Krankenkasse schon bis zum ET Mutterschutzgeld bekommen.
Da man ja 6 Wochen vor der Geburt schon MuSchu- Geld bekommt, bei mir aber erst 1 Woche vor der Geburt der Mutterschutz begonnen hat, ist mir völlig unklar was geldtechnich mit den restlichen 5 Wochen passiert?
Fallen die weg? Wieviel Wochen bekomme ich insgesamt MuSchu- Geld bezahlt, wenn meine Maus 5 Wochen zu früh geboren wurde?????
Normal sind ja 6 Wochen VOR und 8 Wochen NACH der Geburt. bei Frühchen sogar 12 Wochen NACH der Geburt.
Hab ich dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt, also insgesamt 18 Wochen MuSchu- Geld?
Fallen die Wochen VOR der Geburt weg?
Ich finde das alles viel zu kompliziert...
Mir geht es nicht um die Zeit des Mutterschutzes, sondern
nur um das MUTTERSCHUTZGELD !
Ganz lieben dank!
LG Sandra & Felicia 10 tage
Bisherige Antworten

Re: Hilfe !

Hallo Sandra,
die "verloren gegangene" Zeit fällt nicht weg, sondern wird hinten dran gehängt! Ich habe gegen den Bescheid meiner Krankenkasse damals Widerspruch eingelegt und Recht bekommen, also insgesamt 18 Wochen gezahlt gekriegt.
Viel Glück und LG,
Karin

Insgesamt 18 Wochen!!!

Re: Hilfe !

Hallo,
meine kleine kam 6 Wochen zu früh. Kann ich dann bei der KK auch noch die 6 Wochen die mir fehlen geltend machen?
Denn die haben mir nur 12 Wochen ausgezahlt. LG Paula
PS danke für deine antwort

Re: Hilfe !

Hallo Paula,
klar, bei mir hat die KK nach Widerspruch nachgezahlt.
Habe auch noch die Gesetzesgrundlage und das Anschreiben, ich schicke es Dir mal über's Profil!
LG,
Karin

Re: Hilfe !

Hallo, vielen Dank für Deine Mühe. Werde mich gleich drum kümmern.
LG Paula

@ ichbindiepaula

Hi Paula,
also, ich habe soeben mit meiner Krankenkasse telefoniert:
bei einem "echten" Frühchen, welches ein Geburtsgewicht unter 2500 g hat, stehen einem insgesamt 18 Wochen und 1 Tag Mutterschaftsgeld zu!
Und zwar :
6 Wochen VOR dem errechneten Termin, auch wenn du die Zeit gar nicht nutzen konntest, weil das Baby früher kam, verfallen diese NICHT!!!!
12 Wochen NACH der Geburt, weil es ein Frühchen ist und der eigentliche Tag der Entbindung! Macht zusammen 18 Wochen + 1 Tag Mutterschutzgeld die dir bei einem Frühchen zustehen. Insgesamt wohl 127 Tage.
Dafür brauchst du entweder eine Frühchen- Bescheinigung aus dem KKH wo du entbunden hast oder ein Schreiben deines Gynäkologen. Manchmal reicht auch die Kopie der Seite über die Geburt im Mutterpass.
So hat die Krankenkasse es mir erklärt.
LG sandra & Felicia 20 tage
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