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Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst.?!

Huhu,
endlich endlich habe ich wahrscheinlich eine nette Tagesmutter gefunden.
Ich möchte die Betreuungskosten später natürlich von der Steuer absetzen.
Meine "Zukünftige" ist m.E. noch keine beim Jugendamt gemeldete. Das muss sie tun, wenn sie mein Kind über 15 Std./Woche betreut, oder?!
Muss ich sie als Minijobberin anstellen und muss ICH dann die Steuern zahlen?! Ganz schön viel! :-(
Oder ist sie quasi selbstständig und muss zusehen, wie sie das alles versteuert bzw. unter 400 Euro nichts?
Was muss ich als Mutter tun, um die Betreuungskosten später absetzen zu können? Ihren Namen usw. in der Steuererklärung angeben und die Quittungen dazu legen?
Es wäre wohl besser, wenn diese Quittungen pro Monat nicht die 400 Euro überschreiten?!
Hilfe!
Ich lese jetzt schon seit Stunden hier und anderswo rum und werde immer irrer... ;-)
LG Wiebke
Bisherige Antworten

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Hallo!
Unsere tagesmutter ist nicht beim Jugendamt gemeldet. Wir haben sie privat gesucht und wenn es ein Problem mit der Bezeichnung gibt, ist sie halt unsere "Kinderfrau2 oder "Erzieherin" oder was. Melden tut sie sich da auch nicht.
Wir hätten sie gerne als Minijobberin (400 Euro beschäftigt), da hätten wir noch knapp 50 euro Abgaben gezahlt und gut wärs gewesen. Wegen Krankenversicherung und ja nicht Hartz 4 werden, wollte sie aber keinen Minijob. Also hat sie nun bei uns einen "Niedriglohnjob", bekommt 410 Euro brutto (für sie 388 netto), für uns nochmal 100 Euro Steuern und co drauf. :-/
Alles Offizielle (also alle Abgaben, alle Systemsachen, alle Angaben, was sie wie arbeitet) geht über ihre Krankenversicherung.
Bei einem 400-Euro-Job geht das über das Haushaltscheck-Verfahren. Da ruf mal die Knappschaft Bahn-See (xyz.bundesknappschaft.xy) an. Die haben mir ne tolle Broschüre geschickt. Sehr verständlich.
LG,
Cundrie

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Hallo Cundrie,
vielen Dank für deine Auskunft.
Hättest du deine Tagesmutter dann bei dir zuhause eingestellt? Oder hättet ihr das nur "offiziel" als "Minijobberin im Privathaushalt" laufen lassen?
Denn die Minijob-Abgaben sind inzwischen auf 30 (!) % angestiegen (wenn es nicht als Minijob im eigenen Haushalt läuft). D.h. dann würde ich 120 (!) Euro an Abgaben für sie zahlen, würde ich angeben, dass sie meine Tochter bei sich zu Hause betreut.
Als Minijob im Privathaushalt allerdings nur 11,6 % Abgaben...
LG Wiebke

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Nee, es sind dann 13,7% Abgaben, hatte mich verrechnet.

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Sie kommt zu uns, deshalb "Minijob im haushaltsnahen Bereich". Müsste aber doch auch gelten, wenn du sie woanders hinbringst, oder?

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Hallo, die 13,7 Prozent gelten auch dann, wenn du dein Kind außer Haus gibst. Alles haushaltsnaher Bereich. Habe extra nachgefragt bei der Knappschaft. LG, Demia

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst.?!

Hallo Wiebke,
das mit dem Minijob oder ähnlichen Konstellationen geht nur dann, wenn die Tamu zu Dir in den Haushalt kommt. Wenn Du die Kinder zu ihr bringst ist sie automatisch selbständig und muss sich selbst melden und um die Versteuerung ihrer Einnahmen kümmern, sonst ist es Schwarzarbeit. Und das sollte sie auch tun, sonst kann es ziemlich Ärger mit dem Finanzamt geben, wenn sie jemand anzeigt.
Wenn Du die Ausgaben absetzen willst,musst Du die Überweisungsbelege der monatlichen Ausgaben sammeln und hier im Rhein-Main-Gebiet verlangen die Finanzämter auch Name und Adresse der Tagesmutter (und damit geht das Problem schon los). Achtung : Du musst das Geld auf jeden Fall auf ihr Konto überweisen, Barzahlungen werden später bei der Steuererklärung beim Finanzamt nicht anerkannt.
LG Uta

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst.?!

Hallo Uta, das stimmt nicht ganz. Du kannst auch als Tagesmutter im eigenen Haushalt einen Minijob anmelden. Ich habe das extra bei der Bundesknappschaft erfragt. Gilt auch als Minijob im Privathaushalt und wird übers Haushaltsscheckverfahren abgerechnet. LG, Demia

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst.?!

Dann ist das (wie vieles andere leider auch) vielleicht bundeslandabhängig ? Das hat man uns bei der Rechtsberatung nämlich anders gesagt...
LG Uta

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst.?!

Es gibt da anscheinend hohen Aufklärungsbedarf. Ich habe mich bei der Tagespflegestelle der Diakonie angemeldet und da auch was anderes gesagt bekommen. Bundeslandabhängig kann es eigentlich nicht sein, weil ich bei der Bundesknappschaft/Minijobzentrale angerufen habe und die ist ja für ganz Deutschland zuständig. LG, Demia

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Wir werde jetzt mal per Mail bei der Minijob-Zentrale nachfragen, ob eine TaMu zuhause als Minijob im Privathaushalt gilt.
Die ca. 50 Euro wäre ich bereit zu zahlen (bei 400 Euro Verdienst). Allerdings finde ich den "normalen Stuersatz" für Minijobs ziemlich happig. Dann zahle ich nämlich 120 Euro extra an Steuern. Das steht ja in fast keinem Verhältnis mehr!
Lieber wäre es mir, die TaMu kümmert sich selbst darum und gilt als selbstständig.
Dann muss ich mich nich um den Steuerkram kümmern. Ich habe nämlich eigentlich schon genug zu tun. ;-)
Wenn ich eine offizielle Antwort habe, werde ich die hier posten - versprochen.

Re: Aahh Hilfe! Tagesmutter: Minijob oder selbstst

Ja, danke, das ist wohl die beste Lösung :-)
Ich finde es selbst auch am einfachsten, wenn ich mich um meine Steuern kümmere, denn soooooviel ist das gar nicht.
LG Uta
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