Regelungen fürs Praktikum
Ich studiere BWL im 6. Semester (FH) und mache gerade das 2.Pflichtpraktikum. Meine FH setzt eine Dauer von 18 Wochen voraus, wobei 5 Fehltage noch geduldet werden. Ich hatte im Oktober 3 Tage eine Riesengrippe und war krankgeschrieben. Alles schien danach gut zu laufen, nur: ich hatte plötzlich Komplikationen und musste operiert werden, war letzte Woche komplett im Krankenhaus, d.h. habe die 5 Tage überschritten. Die FH sagt, es gäbe keine andere Möglichkeit mehr für mich, ausser diese Tage, in denen ich "zuviel" krank war nachzuholen. Dies setzt eine Vertragsverlängerung des Arbeitgebers voraus, das steht noch nicht fest. Nun bin ich frisch operiert, habe noch dazu wieder eine Grippe und gehe trotzdem arbeiten, obwohl mein FA meinte es wäre besser, wenn ich daheim wäre. Aber ich brauche unbedingt diese Anerkennung. Verdammt, mir fehlt nur soooo wenig!!! Kennt irgendjemand von euch eine Stelle der Rechtsberatung oder irgendwo was wo man sich über spezielle Rechte für Schwangere bei Krankheit während des Praktikums informieren kann???
Re: Regelungen fürs Praktikum
ich habe nicht studiert aber so etwas ähnliches erlebt. Ich schreibe es dir auf.
Feb.2003 Praktikantinnenvertrag unterschrieben
März 2003 positiver SST
Mai 2003 Amtsleiterin wollte Vertrag für nichtig erklären
Sept.2003 Beginn Anerkennungsjahr zur staatl. anerkannten Erzieherin
Sept. 2003 krank geschrieben durch Grippe, ein paar Tage später keine Kindsbewegungen gespürt 8 Tage Aufenthalt im KKH
Okt. 2003 bis MuSchu krank geschrieben
Nov. 2003 Geburt Yara Elena
Dez.2003-15.1.2004 MuSchu
16.1.2004 1.Arbeitstag
Jan. 2004 1.Lehrprobe
Feb./März 2004 mit Rektorin e-mail Kontakt, wegen Krankheit und Fehltagen, Mitteilung: man darf nur den MuSchu fehlen da ich krank war= alles nachholen --> 4 MONATE (dies ist aber von Schule zu Schule anders, es gibt auch sozialere Schulen! Termin im Rathaus bei der Amtsleiterin, die wollte es durchbringen, dass ich aber dann 100% bis Sommer 2005 arbeite, abgelehnt hatte den Personalrat eingeschaltet!
Juni 2004 2.Lehrprobe
Juli 2004 4 Tage krank, Anfrage ich darf in der Nachholzeit 8 Tage fehlen...sind es 9, wieder Verlängerung des Vertrags benatragen...
August-Dez. 2004 ca.4 Krankheitstage, alles ausgeschöpft aber voll am ENDE, Prüfnung bestanden!
Gruß Petra
Re: Regelungen fürs Praktikum
kann dir leide rnicht wirklich helfen finde die Regelung aber echt krass , bei uns sind 4 wochen krank "erlaubt " und alles was darüber ist muss man nacharbeiten, das finde ich okay so , aber 5 Tage geht ja gar nicht vor allem noch wennman schwanger ist . kannst du dich da nicht an irgendeine Rechtsberatung in der Uni wenden oder an den Studentenrat ,sollen sie sich doch mal für dich ins Zeug legen.
Liebe Grüsse und gute Besserung
Franzi
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