Ablehnung Kindergeldzuschlag
Wir sind beide Studenten und haben eine Tochter. Wir
leben vom Bafoeg, Kindergeld, Erziehungsgeld und Wohngeld.
Ich habe nun einen Kindergeldzuschlag-Antrag gestellt, der
binnen von 3Tagen abgelehnt wurde. Ich hatte bedenken,
dass wir an das Mindesteinkommen herankommen aber die nun
gegeben Begründung erscheint mit nicht ganz korrekt:
"Weil sie Anspruch nach dem "Bafoeg" haben, können sie
keine Leistungen nach dem SGB II erhalten. Sie haben daher
auch keinen Anspruch auf Kinderzuschlag."
Ist das so korrekt??? Auf Grund des Kindes wurden wir ja
auch Wohngeldberechtigt - das sind ja auch Leistungen nach
dem SGB II (oder seh ich das falsch?).
Danke für eure Hilfe
LG Jessi
Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag
Viele Grüße
P.S. Erziehungsgeld darf nicht mit in die Berechnung einfließen
Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag
genau weiß ich es auch nicht. Aber ein Freund von mir, der mal in der Verwaltung gearbeitet hat, hat es mir so erklärt:
diesen Zuschlag kriegt man nur wenn mindestens einer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat, sprich einen normalen Beruf. Wenn man eh nur vom Staat lebt dann hat man diesen Anspruch nicht, weil der sich auf jeden Fall aus dem Einkommen der Eltern begründet.
Aber: wenn schon die Eltern keinen Anspruch haben, so hat unter Umständen das Kind Anspruch auf staatliche Leistungen. Deswegen kriegt man Wohngeld - weil das Kind Anspruch drauf hat, nicht man selbst. Und deswegen kann man auch Sozialhilfe fürs Kind beantragen, falls ihr keine Ersparnisse habt sind die Chancen vermutlich ganz gut, aber da muss man sich sowas von nackig machen, das wir es gelassen haben. Es geht auch so.
Ich will aber dieses Jahr noch anfangen halbtags irgendwo zu arbeiten (neben Aufbaustudium oder Promotion, mal sehen) und dann werden wir diesen Zuschlag wohl auch beantragen. Dann müsste es eigentlich klappen.
Viele Grüße,
Maja
Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag
LG Ines
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