Suchen Menü

Ablehnung Kindergeldzuschlag

Hallo ihr Lieben!
Wir sind beide Studenten und haben eine Tochter. Wir
leben vom Bafoeg, Kindergeld, Erziehungsgeld und Wohngeld.
Ich habe nun einen Kindergeldzuschlag-Antrag gestellt, der
binnen von 3Tagen abgelehnt wurde. Ich hatte bedenken,
dass wir an das Mindesteinkommen herankommen aber die nun
gegeben Begründung erscheint mit nicht ganz korrekt:
"Weil sie Anspruch nach dem "Bafoeg" haben, können sie
keine Leistungen nach dem SGB II erhalten. Sie haben daher
auch keinen Anspruch auf Kinderzuschlag."
Ist das so korrekt??? Auf Grund des Kindes wurden wir ja
auch Wohngeldberechtigt - das sind ja auch Leistungen nach
dem SGB II (oder seh ich das falsch?).
Danke für eure Hilfe
LG Jessi
Bisherige Antworten

Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag

Nein, diese Begründung ist nicht korrekt. Studenten wurden beim Kindergeldzuschlag mal wieder nicht berücksichtigt und von daher scheint es das einfachste zu sein, diese mit solchen Schreiben "abzuwimmeln". Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken, jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf ALG II hätten. Studierende haben zwar in der Regel keinen Anspruch auf ALG II, ist in diesem Zusammenhang aber unabhängig, da der Kinderzuschlag einkommensabhängig gezahlt wird und nicht am evtl. Anspruch auf ALG II festgemacht werden kann. Mein Tipp: Widerspruch einlegen, mit eben jener Begründung. Sollte eine einkommensabhängige Begründung kommen, bitte genau prüfen (Die Einkommensunter- und obergrenzen sind sehr eng gefasst). Für nähere Infos kannst du mich gerne anmailen.
Viele Grüße
P.S. Erziehungsgeld darf nicht mit in die Berechnung einfließen

Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag

Hallo Jessi,
genau weiß ich es auch nicht. Aber ein Freund von mir, der mal in der Verwaltung gearbeitet hat, hat es mir so erklärt:
diesen Zuschlag kriegt man nur wenn mindestens einer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat, sprich einen normalen Beruf. Wenn man eh nur vom Staat lebt dann hat man diesen Anspruch nicht, weil der sich auf jeden Fall aus dem Einkommen der Eltern begründet.
Aber: wenn schon die Eltern keinen Anspruch haben, so hat unter Umständen das Kind Anspruch auf staatliche Leistungen. Deswegen kriegt man Wohngeld - weil das Kind Anspruch drauf hat, nicht man selbst. Und deswegen kann man auch Sozialhilfe fürs Kind beantragen, falls ihr keine Ersparnisse habt sind die Chancen vermutlich ganz gut, aber da muss man sich sowas von nackig machen, das wir es gelassen haben. Es geht auch so.
Ich will aber dieses Jahr noch anfangen halbtags irgendwo zu arbeiten (neben Aufbaustudium oder Promotion, mal sehen) und dann werden wir diesen Zuschlag wohl auch beantragen. Dann müsste es eigentlich klappen.
Viele Grüße,
Maja

Re: Ablehnung Kindergeldzuschlag

Ich würde auch Widerspruch einlegen. Scheinbar probieren die Ämter so etwas überall.
LG Ines
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen