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dringend....

hallo zusammen !!
ich habe mal eine frage (für eine freundin) sie und ihr freund sind nicht verheiratet müssen aber wohl eine kiwu-praxis aufsuchen damit es mit dem heiß ersehnten nachwuchs klappt jetzt zu meiner zu meiner frage: werden die behandlungen auch bezahlt wenn sie nicht verh. sind?? ich muß dazu sagen sie können die nächste jahre wohl auch nicht heiraten(hat wohl was mit unterhaltszahlungen zu tun)
vielen dank schon mal....lieben gruß leniphilu (die auch nach der 2. iui schwanger wurde)
Bisherige Antworten

Re: dringend....

Hallo Du,
also IVF und ICSI wird nur bezahlt, wenn man verheiratet ist. Ich glaube, bei IUI ist das nicht anders. Leider weiß ich nicht genau Bescheid, aber sicherlich gibts hier welche, die's ganz genau wissen.
LG
Krumpf, 10+6 nach 1. ICSI

Re: dringend....

In unserer KiWu-Praxis (Düsseldorf) ist es, wenn ich die Formulare, die ich unterschrieben habe, richtig verstanden habe, sogar so, dass sie es nur DURCHFÜHREN, wenn man verheiratet ist. Auch evtl. bestehede eingefrorene befruchtete Zellen werden dann in dem Moment hinfällig und nicht mehr eingesetzt, wenn die Ehe nicht mehr existiert. Meines Erachtens ist das auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Also, es wir wohl gar nicht zu einer Behandlung kommen. Leider.
Aswin

Re: dringend....

Hallo,also wir mußten erst Heiraten bevor bei uns eine ICSI durchgeführt wurde. Sonst wird es garnicht erst gemacht. Das ist auch bei IVF so. LG Bianka 23+1 SSW nach 2. ICSI

Re: dringend....

Damit die ICSI durchgeführt werden kann, muss eine Ethikkommission zustimmen, das ist aber heutzutage überhaupt kein Problem mehr. Die Kassen tun sich da bedeutend schwerer..leider! Ich habe aber schon von Privatversicherten gehört, dass sie die Kosten erstattet bekommen haben.
LG Steffi

Re: dringend....

Klar, inzwischen wird die ICSI sowohl von den Privaten als auch von den Kassen übernommen; es gibt da ein ganz neues Urteil vom Bundessozialgericht, und inzwischen liegen den Versicherungen auch die Ausführungsbestimmungen vor, so dass sie auch tatsächlich erstatten.
Aber nicht ohne Trauschein.
LG
Aswin

Re: dringend....

Hallo,
wenn man unverheiratet eine IVF od. ICSI Behandlung machen lassen will, braucht man vorerst eine Genehmigung von der Ärtzekammer. Dann darf der Arzt behandeln, die kriegt man auch relativ einfach.
Mit der Kostenübernahme siehts ähnlich aus. Man braucht eine Genehmigung der Kasse, daß die die Kosten zahlen, die bekommt man aber nicht so leicht.
Hoffe es hilft ein wenig weiter. Sie kann aber auf jeden Fall probieren, ob sie die Genehmigungen bekommt.
Liebe Grüße
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