KiWu Behandlung im Ausland (lang?)
Ich hätte eine etwas zu lange Frage an alle, die l. Ihre IVF/ICSI im Ausland gemacht hatten, vorzugsweise in Belgien(Lüttich, Maastricht, Brüssel), oder evtl. in Holland. Ich wäre sehr dankbar für alle möglichen Infos oder Antworten auf meine Fragen. Wir stehen bald vor unserer ersten ICSI, wir sind beide gesetzlich kranken versichert. Bekanntlich darf man in Deutschland nur 3 Eizellen weiter kultivieren, deswegen liegen auch die Schwangerschaftsraten in den Ländern, wo es diesen Rahmen nicht gibt bei 48% und nicht bei 25%. Natürlich hat es nur Sinn, wenn sich mehr als 3 Eizellen befruchten ließen, damit die Auswahl überhaupt möglich ist. Mein Alter(27) lässt es hoffen, wissen kann man es aber nicht. Wir wären sogar unter Umständen bereit es ein mal als Selbstzahler zu versuchen, denn ich habe heute gelesen, dass die KK gesetzlich nicht verpflichtet sind die Behandlungskosten zu übernehmen, und schon gar nicht, wenn die Behandlung gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstößt (was eigentlich der Sinn der Sache ist).
Trotzdem meine Fragen:
- hat jemand bereits die Zusage einer gesetzlichen Krankenkasse für die Behandlung im Ausland gekriegt? Natürlich nur für die üblichen gesetzlich festgeschriebenen Leistungen?
- Hat jemand Erfahrungen mit der KuWi Praxen in Belgien oder Holland? Vor allem, sind sie deutschsprachig? Wie lange sind dort die Wartezeiten?
- Hat es jemand evtl. zweigleisig gemacht: Stimulation in Deutschland, Punktion und Transfer im Ausland? War die deutsche KiWu mit einer solchen Aufteilung einverstanden? Bekanntlich wird der Behandlungsplan von den ausländischen Ärzten zusammengestellt bzw. verändert. Ist das überhaupt machbar rein technisch, wo doch die Dosis bei der Stimulation oft innerhalb weniger Stunden verändert werden muss? Kann es nicht zum Misserfolg und Unterbrechung der Behandlung führen? Finden Sie es nicht besser, wenn Stimulation und Transfer in derselben Praxis gemacht werden?
- Würden Sie es auch im Ausland machen lassen, wenn es nicht so grosse finanzielle Belastung bedeuten würde?
- Wenn es zur Überstimulation führt, ist das wieder eine normale gesetzliche KK Leistung, die nicht mehr zu den Behandlungskosten zählt? Oder müsste man in diesem Fall die Kosten selber tragen, in Deutschland, im Ausland?
Ich fürchte, dass es bei weitem noch nicht alle meine Fragen sind? Für jede Anregung bzw. Info wäre ich sehr dankbar, ich bin momentan sehr verunsichert, muss mich aber bald entscheiden. Vielen Dank im voraus.
Nastasja
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