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Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage

Hi, wir haben jetzt die Papiere vom Arzt bei uns zu Hause und bald haben wir noch einen Gesprächstermin. Eine Frage tut sich aber auf, die ich gerne jetzt im Vorfeld beatnwortet hätte. Im Reproforum hat mit zwar schon jemand geantwortet, aber ich wüsste es halt gerne etwas genauer.
Auf den Zetteln steht folgendes:
Wir sind darüber aufgeklärt worden, welche Maßnahmen in Betracht kommen, falls Embryonen aus unvorhergesehenen Gründen nicht transferiert werden können.
Was soll das bedeuten ?
Embryonen sind es doch dann, wenn sie 2 Zeller bzw. mehr sind, oder?
Werden sie dann vernichtet, ich dachte, daß man das nicht darf. Oder werden die Embryonen dann auch eingefroren?
Und welche unvorhergesehenen Gründe könnten das sein?
Im Vorraus schon mal ein dickes Dankeschön rübersend
LG von Cat
Bisherige Antworten

Re: Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage

Hi Cat, die Maßnahmen sind entweder kryokonservieren (wenn Ihr das wollt und wenn sie sich von der Qualität her dazu eigenen) oder verwerfen. Unvorhergesehene Gründe sind: es sind mehr als die zwei zu transferierenden Embryonen (was ja oft der Fall ist), oder sie eignen sich weder zum Transfer noch zur Kryokonservierung aus Qualitätsgründen. Verwerfen ist hoch offiziell eigentlich verboten, deswegen auch die lapidare Formulierung, aber es wird natürlich gemacht. Allerdings gibt es KK die zahlen NUR die ICSI oder IVF Methode für 5 Eizellen - aus genau DEM Grund. Die private KK meines Mannes ist so ein Fall - sie streiten sich jetzt seit 2 Jahren mit der KiWu Praxis über die ICSI von den über die 5 hinausgehenden Eizellen. Wir haben 6 kryokonserviert, der Rest mußte verworfen werden, da er sich nicht zum einfrieren eignete. LG und viel Glück, Nadja, die das alles schon lange erfolgreich hinter sich hat.
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