wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
Ich bin nach gescheiterter Freiberuflichkeit und seit Beginn der SS nun Sozialhilfeempfängerin, lebe aber ? was das Amt natürlich nicht weiß ? mit dem Vater des Kindes zusammen.
Gerne würden wir bei der Geburt die Vaterschaft dann auch offiziell machen, viele raten mir aber davon ab, da es sich finanziell negativ auswirken würde...
Muss der nichtverheiratete Vater meines Kindes, wenn er mit mir in einem Haushalt lebt auch für mich Unterhalt zahlen, oder nur für das Kind?
Für mich mitzahlen könnte mein Freund aufgrund seiner eigenen finanziellen Lage nämlich beim Besten Willen nicht und das Erziehungsgeld alleine würde nie reichen!
Es sieht so aus als stünde man als ehrliche kleine unverheiratete Familie finanzielle sehr viel schlechter dar, als wenn ich als alleinerziehende Mutter behaupte, der Vater sei unbekannt!
Das möchte ich möglichst vermeiden!
Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp?
Danke!
Re: wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
soweit ich weiss ist er auch fuer dich unterhaltspflichtig. Natuerlich wird dabei sein Einkommen dabei beachtet.
Ich glaube, Bronte kennt sich ganz gut mit dem Thema aus und hat auch Links im Profil:
http://kind.qualimedic.de/Leserprofil-9326.html
Viel Glueck
Berit
Re: wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
dein Freund ist nach BGB verpflichtet, für Dich ebenfalsl Unterhalt zu zahlen. ICh habe nur vergessen, ob es bis zur Vollendung des zweiten oder des dritten Lebensjahres des Kindes ist.
Das ist auch völlig unabhängig davon, ob ihr in Haushaltsgemeinschaft lebt oder nicht, er bleibt Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Du solltest Dir darüber klar sein, dass auch Dein Sozialamt einen Prüf- bzw. Aussendienst hat. Unter Umständen kann Dir rückwirkend die Sozialhilfe gestrichen werden, wenn du die Haushaltgemeinschaft mit Deinem Freund weiter verschweigst. Und Du müsstest vielleicht Geld zurückzahlen und hättest einen Haufen Ärger am Hals. Und Dein Sachbearbeiter traut Dir nicht mehr und stellt sich eventuell bockbeinig an wenn Du was von ihm willst.
Rechne mal durch, ob das GEhalt Deines Freundes Deine Sozialhilfe verringern würde. Es gibt Broschüren ("Sozialhilfe- Ihr gutes REcht" heisst die glaube ich), die Dir dabei helfen können.
MfG
Antje - die mal 6 Monate auf der anderen Seite des Schreibtisches in der irdischen Hölle verbrachte (=Sozialamt)
Re: wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
Ich war auch Sozialhilfeempfängerin,aber der Vater meines Kindes hatte sich aus dem Staub gemacht. Habe dann aber mit meinem neuen Freund zusammengelebt. Das wußte das Sozialamt auch nicht. Aber die haben es irgendwie herausbekommen und haben dann Leute vorbeischickt,die meine Wohnung durchsucht haben. Die Leute konnten mir zwar nichts nachweisen, da mein Freund noch bei seinen Eltern gemeldet war, aber das war eine nervenaufreibende Zeit. Ich habe ständig in Angst gelebt, dass die das rausbekommen. Es stimmt zwar, dass du als alleinerziehende Mutter besser dar stehst, aber dieses Lügen geht einen an die Nieren. Und außerdem wenn dein Freund auch nicht viel verdient, habt ihr ja vielleicht einen Anspruch auf Sozialhilfe. Aber dann "legal". Auch das Jugendamt schaltet sich automatisch ein, wenn du alleinerziehend bist und du keinen Vater angibst. Dann bekommst du nämlich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß. Und die sind dann ganz heiß dahinter her, wer denn der Vater ist, weil die sich den Unterhaltsvorschuß vom Vater wiederholen. Also überlegt euch das gut. Und in der Abstammungsurkunde steht er auch nicht als Vater drin. Das ist gegenüber dem Kind nicht fair. Und er hat dementsprechend keinerlei Rechte!!!
Ich hoffe, ihr tut das Richtige für euch!!
Alles Gute
Re: wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
das ist ein heikle frage.
grundsätzlich hat die vaterschaftsannerkennung nichts mit der zahlung von sozialhilfe zu tun,dass ihr in einem haushalt lebt jedoch schon.der vater ist auf alle fälle dem kind unterhaltpflichtig und das kind hat eigentlich auch das recht,dass du das einforderst.du bist ebenso unterhaltsberechtigt,musst es aber nicht einfordern.allerdings muss der kindsvater mindestens,ich glaube etwa 800? für sich behalten können.aber abgesehen davon finde ich es wichtig für das kind,dass in der geburtsurkunde auch der name des vaters steht.
nun zur sozialhilfe bzw. erziehungsgeld.laut gesetzgeber wird das einkommen eines paares zur berechnung von sozialhilfe und erziehungsgeld zusammengenommen,wenn es in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt.besteht eine eheähnliche gemeinschaft sind sich die partner auch gegeneinander unterhaltsverpflichtet.nun ist natürlich die frage,was eine eheähnliche gemeinschaft ist.eine eheähnliche liegt laut bundesverfassungsgericht dann vor,wenn zwischen den partnern eine so enge bindung besteht,dass sie gegenseitig in not-und wechselfällen des lebens einstehen (verantwortungs-und einstehgemeinschaft)kriterien,die dafür sprechen sind langjähriges zusammenleben,versorgung von kindern und die befügnis,über einkommens-und vermögensgegenstände des anderen partners zu verfügen.wichtig für die entscheidung ist jedoch der tatsächliche erhalt von unterhaltszahlungen vom partner.wenn dein partner es nämlich die tatsächlich keinen
Re: wer kennt sich aus mit Sozialhilfe?
der hacken an der ganzen sache ist jedoch,wenn du darauf pochst,dass dein partner dir gar keinen unterhalt zahlt,ihr auch keine verantwortungs-oder einstehgemeinschaft seid,da z.b. kein befugnis über das konto des anderen da ist, du dich auf einen haufen ärger mit den ämtern gefasst machen kannst und es im schlechtesten fall nach hinten losgehen kann und du sogar sozialhilfe zurückzahlen musst.letzendlich ist es eigentlich eine auslegungssache des sachberarbeiters,ob er akzeptiert,dass ihr keine eheähnliche gemeinschaft in gesetzlichen sinne seid.
tja so ist das leider,als unverheiratetes paar hast du nur pflichten und keine rechte.
lg katkat
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