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off topic: bitte Hilfe!!

Wer kennt sich in Mietangelegenheiten aus? ist mega-dringend! Unser Vermieter hat einen Breif mit schier unglaublichen Forderungen gestellt u. a. sollen wir die Heizkörper von einer Firma (oder selber, hähä...) abbauen und somit vorne und hinten streichen - was uns in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Ich dachte immer, nur die Vorderseite der Heizung? Also da, wo man auch hinkommt?=
Danke, für jede Antwort
LG
Eva-Maria
Bisherige Antworten

Re: off topic: bitte Hilfe!!

Hallo Eva-Maria,
gehe doch damit zum Mieterschutzbund, die helfen Dir weiter.
Alles Liebe
Bandit

Re: off topic: bitte Hilfe!!

Liebe Eva-Maria,
sind in eurem Mietvertrag Schönheitsreparaturen verpflichtend aufgeführt? Wenn ja, dann gehört das Streichen der Heizkörper alle 4-6(hängt von der jeweiligen Rechtssprechung ab) Jahre dazu (wie lange habt ihr dort gewohnt?),wobei Installationsarbeiten, wie das Abbauen der Heizung nicht dazugehören. Auch kann in einem Formularvertrag nicht vereinbart werden,dass der Mieter einen Fachhandwerker mit den Schönheitsreparaturen beauftragen muss. Der Vermieter hat zudem nicht automatisch das Recht, dass diese Besserungen erledigt werden, sondern nur wenn diese wirklich nötig sind. D.h. er muss beweisen, dass die Heizungen in einem unhaltbaren Zustand sind, ist es für euch o.k., so würde ich es dabei belassen. Ich würde empfehlen, die von vorne zu streichen, nicht mehr. Die Rechtssprechung ist wie so oft auch hier leider widersprüchlich, aber nur weil sie hinten nicht gestrichen sind, wir er schon nicht klagen.
Alles Gute-Radost

Re: off topic: bitte Hilfe!!

Liebe Eva-Maria,
wie so oft, gibt es keine einheitliche und verbindliche Regelung im Gesetz. Inwieweit sich der Vermieter aus der Kautionssumme befriedigen kann, wird im Gesetz nicht geregelt, soweit nichts anderes vereinbart wird, dient die Kaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Es ist also alles im Vorfelde ziemlich "schwammig". Letztendlich entscheidet dann im Fall einer Klage der Richter. Eine Heizung abzubauen gehört meiner Meinung nach zu den Installationsarbeiten, Wasser muss abgestellt werden, evtl.Rohre vereist werden, was nur ein Klempner machen kann.
Es geht doch um die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache, viele Vermieter versuchen da natürlich, etwas für sich rauszuholen. Wichtig ist vor allen Dingen, was genau in eurem Mietvertrag steht ( Schönheitsreparaturen: wie oft und was überhaupt?). Das Problem ist, dass ihr wahrscheinlich auf Herausgabe der Kaution klagen müsst, wobei vor Gericht in der Regel sehr mieterfreundlich entschieden wird. Um zu sehen, wie eure Chancen sind, bleibt es nicht aus, sich einen Anwalt zu nehmen und den genau den Sachverhalt prüfen zu lassen, d.h. dass vor allen Dingen der Mietvertrag genau besehen werden muss. Ich würde euch das raten und nicht alles so hinnehmen. Wie gesagt, für die Mieter stehen die Chancen meist recht gut.
Alles, alles Gute von Radost

Re: off topic: bitte Hilfe!!

Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich werde am Montag Früh gleich mit einem Anwalt des Mieterschutzbundes Kontakt aufnehmen, um wenigstens die Kernfragen zu klären. Ich hatte ja am Freitag dort schon angerufen, doch hätte ich als Termin 4.11. bekommen; das ist natürlich zu spät, weil ja am 31.10. schon Übergabe sein soll.
Danke nochmals und einen schönen Sonntag,
ganz liebe Grüße
Eva-Maria

Re: off topic: bitte Hilfe!!

Hallo, nun setze ich meinen Senf auch noch dazu:-) Die Heizkörper müssen wenn dann eh nur im Sommer gestrichen werden, denn da trocknet die Farbe bzw. der Lack am besten und während dem Streichen bzw. trocknen darf die Heizung nicht an sein!! LG Mel
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