off topic: bitte Hilfe!!
Danke, für jede Antwort
LG
Eva-Maria
Re: off topic: bitte Hilfe!!
gehe doch damit zum Mieterschutzbund, die helfen Dir weiter.
Alles Liebe
Bandit
Re: off topic: bitte Hilfe!!
sind in eurem Mietvertrag Schönheitsreparaturen verpflichtend aufgeführt? Wenn ja, dann gehört das Streichen der Heizkörper alle 4-6(hängt von der jeweiligen Rechtssprechung ab) Jahre dazu (wie lange habt ihr dort gewohnt?),wobei Installationsarbeiten, wie das Abbauen der Heizung nicht dazugehören. Auch kann in einem Formularvertrag nicht vereinbart werden,dass der Mieter einen Fachhandwerker mit den Schönheitsreparaturen beauftragen muss. Der Vermieter hat zudem nicht automatisch das Recht, dass diese Besserungen erledigt werden, sondern nur wenn diese wirklich nötig sind. D.h. er muss beweisen, dass die Heizungen in einem unhaltbaren Zustand sind, ist es für euch o.k., so würde ich es dabei belassen. Ich würde empfehlen, die von vorne zu streichen, nicht mehr. Die Rechtssprechung ist wie so oft auch hier leider widersprüchlich, aber nur weil sie hinten nicht gestrichen sind, wir er schon nicht klagen.
Alles Gute-Radost
Re: off topic: bitte Hilfe!!
wie so oft, gibt es keine einheitliche und verbindliche Regelung im Gesetz. Inwieweit sich der Vermieter aus der Kautionssumme befriedigen kann, wird im Gesetz nicht geregelt, soweit nichts anderes vereinbart wird, dient die Kaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Es ist also alles im Vorfelde ziemlich "schwammig". Letztendlich entscheidet dann im Fall einer Klage der Richter. Eine Heizung abzubauen gehört meiner Meinung nach zu den Installationsarbeiten, Wasser muss abgestellt werden, evtl.Rohre vereist werden, was nur ein Klempner machen kann.
Es geht doch um die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache, viele Vermieter versuchen da natürlich, etwas für sich rauszuholen. Wichtig ist vor allen Dingen, was genau in eurem Mietvertrag steht ( Schönheitsreparaturen: wie oft und was überhaupt?). Das Problem ist, dass ihr wahrscheinlich auf Herausgabe der Kaution klagen müsst, wobei vor Gericht in der Regel sehr mieterfreundlich entschieden wird. Um zu sehen, wie eure Chancen sind, bleibt es nicht aus, sich einen Anwalt zu nehmen und den genau den Sachverhalt prüfen zu lassen, d.h. dass vor allen Dingen der Mietvertrag genau besehen werden muss. Ich würde euch das raten und nicht alles so hinnehmen. Wie gesagt, für die Mieter stehen die Chancen meist recht gut.
Alles, alles Gute von Radost
Re: off topic: bitte Hilfe!!
Danke nochmals und einen schönen Sonntag,
ganz liebe Grüße
Eva-Maria
Re: off topic: bitte Hilfe!!
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