gestern der Schock!!
Und alles wurde wieder mit dem Brutto berechnet, aber eigentlich stand in der Broschüre über das EG "Einkommen= entspreche dem etwaigen Nettoeinkommen".Habe ich das jetzt mal wieder falsch verstanden???
Ich habe so nen Hals!!!! Da schenkt man dem Staat nen neuen "Rentenzahler", und was bekommt man dafür???
Wie ist das so bei Euch und wie macht kommt ihr klar mit so wenig Geld???
Wieviel Stunden darf man eigentlich arbeiten, ohne das es wieder aufs EG berechnet wird?? Sind das diese besagten 30 Stunden (pro Monat oder Woche???)
Laßt Euch bitte nicht anstecken von meiner Wut!!
Eure Klara
Re: gestern der Schock!!
Wobei wir 6 Monate 900DM und dann noch 850DM bekommen, obwohl ich halbtags (19,5h) arbeite. Aber mein Freund ist selbständig und hat ein niedriges (versteuertes) Einkommen.
Du kannst 30h/Woche arbeiten, aber das wird auch anteilsmäßig angerechnet. Musst Du Dir also ausrechnen.
Eigentlich sollte es tatsächlich um das Nettogehalt gehen. Kannst Du nicht Widerspruch einlegen? Aus welchem Bundesland kommst Du eigentlich?
LG Silke
Re: gestern der Schock!!
Werde mich auch weiter kundig machen, kann wirklich nur hoffen die haben sich verrechnet!!! Ansonsten geht die Welt auch nicht unter, meine Kinder liebe ich trotzdem und bin bestimmt verrückt genug eine Nummer drei zubekommen.
Naja, ein paar Tage im Monat (kann nur arbeiten, wenn mein Mann frei hat - so spart man wenigsten den teuren Krippenplatz!) tun der Abwechslung halber bestimmt gut.
Am liebsten würde ich ja Auswandern!! Schön im Süden, im warmen leben... . oh man, das ist mein größter Traum!!(träum)
LG Klara
Re: gestern der Schock!!
Ich glaube schon dass du 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen darft ohne das es angerechnet wird. Aber du darfst deshalb trotzdem nur einen bestimmten Teil verdienen.
Liebe Grüße von Amy und Sophie
Re: gestern der Schock!!
Re: gestern der Schock!!
PS
Re: gestern der Schock!!
bei der Berechnung wird das Bruttogehalt des Mannes aus dem Jahr der Geburt genommen und das Bruttogehalt der Frau während des Erziehungsurlaubs. Vom Bruttogehalt gehen pauschal 2.000 DM (letztes Jahr) als Werbungskosten ab und dann noch 27 % Pauschal für alles andere. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Berechnung. Sollten die Werbungskosten höher sein (z.B. wechselnde Arbeitsstätten o.ä.), muss das nachgewiesen werden, z.B. durch den letzten Steuerbescheid. Das so errechnete Einkommen darf nicht höher als 32.200 DM (bei 2 Personen ohne Kind) sein, um das volle Erziehungsgeld ab dem 6. Monat zu bekommen. Vielleicht habt ihr ja höhere Werbungskosten als 2.000 DM, die ihr noch nachweisen könnt. Dann solltest du Einspruch einlegen. Viel Glück und lG Kirsten
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