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ebay Frage

Hallo,
wenn ich bei Ebay einen Artikel einstelle und einen Startpreis eingebe und nun auch geboten wird, ich allerdings einen höheren Preis erwartet habe, m u ß ich dann trotzdem verkaufen???
Blöde Frage ich weiß, würd mich aber dennoch interessieren?!
LG
Bisherige Antworten

Re: ebay Frage

ja leider du mußt Verkaufen. Du hättest den Startpreis ja auch höher einsetzten können.
LG
Michaela und Nico

Re: ebay Frage

Du kannst aber, wenn z.B. Dein Mann oder sonstwer aus Deinem Bekanntenkreis auch ein ebay-login hat, den Preis hochtreiben und wenn keiner mitgeht, den Artikel selbst kaufen. Dann musst Du zwar die ebay-Gebühren zahlen, aber hast den Artikel nicht billig hergeben müsen.Gruss A.

böseböse, sowas macht man nicht! *zwinker* (o.T.)

Mache aber gannnnz viele so *g* o.T

genau DIESE leute hasse elendig...

dann sollen die eben einen höheren startpreis reinstellen!
ausserdem ist das nicht legal...bei ebay wird das nicht gerne gesehen und wenn es rauskommt, dann is ärger angesagt.
lg mone

Re: genau DIESE leute hasse elendig...

hallo monerl,
was du nicht weißt , macht dich nicht heiß !
was glaubst du, wie viele das schon gemacht haben, ohne deines wissens ?
*lol*
ich selber mache es auch. warum auch nicht,ist doch nicht verboten, denn schließlich bezahle ich auch ebay gebühren.
oder nicht?
habe einen nagelneuen prenatalanzug versteigert für einen euro. das hat mich auch geärgert. seit dem mache ich das.
LG
sanne -- die verständin dafür hat

Re: genau DIESE leute hasse elendig...

Wenn Du einen höheren Startpreis nimmst, musst Du auch höhere Gebühren zahlen .....ausserdem ist es psychologisch besser und bewiesen, dass ein kleinerer Startpreis mehr Bieter lockt .....

Re: genau DIESE leute hasse elendig...

zwischen 0,25 und 0,40 an gebühren ist ja sooo ein großer unterschied!
man merkt es schon, wenn jemand den preis hochtreibt! ich zumindest bin net aufs kopferl gefallen und merke schon wenn jemand nicht will, dass es für 1,50 rausgeht!
macht es wie es ihr wollt, es ist jedenfalls regelwidrig und auch UNFAIR gegenüber denen die alles so abwickeln wie es sich gehört.
mone

Auszug aus den AGB´s von Ebay

Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere eBay-Konten zu eröffnen. Der Mißbrauch mehrerer eBay-Konten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungs-Systems, ist verboten.

Re: Auszug aus den AGB´s von Ebay

deshalb bietet ja auch eine juristische andere Person mit ihrem Namen und nicht der gleiche Nutzer ...so blöd ist ja wohl keiner ....
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