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dieser Formularkrieg :-(

Hallo,
jetzt hab ich mal 2 Fragen.
Und zwar weiß ich gar nicht genau, wenn denn nun mein Mutterschutz endet. Begonnen hat er am 26.3.03 und mein errechneter ET wäre der 7.5.03 gewesen. Jetzt ist meine kleine Jolina genau 2 Wochen früher, also am 23.4., auf die Welt gekommen. Wann endet denn jetzt eigentlich mein Mutterschutz?
Und die 2 Frage: Habe ja vom Standesamt eine Geburtsurkunde für 7 Euro bekommen, zusätzlich eine Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, für das Kindergeld und eine noch für das Erziehungsgeld. Also eine Geburtsurkunde und 3 Geburtsbescheinigungen. Jetzt habe ich allerdings noch ein Formular für meinen Arbeitgeber (öffentl. Dienst) auszufüllen, was sich da "Antrag auf Erziehungsurlaub" nennt. Also die wollen jetzt wissen, wielange ich in Erziehungsurlaub gehe. Auf dem Formular steht weiterhin, dass die Geburtsurkunde beizulegen ist. Na toll. Reicht jetzt die Kopie von der Geburtsurkunde oder muss ich etwa nochmal auf das Standesamt und noch eine Geburtsurkunde holen? Wer kennt sich da aus?
LG Anja
Bisherige Antworten

Re: dieser Formularkrieg :-(

Hallo Anja,
ich habe einfach eine Kopie gemacht. Der Arbeitgeber hat das anerkannt.
Lg Sabine

Re: dieser Formularkrieg :-(

Dein Muschu läuft ganz normal zum errechneten Termin, d.h. die 2 Wochen, die du zu früh entbunden hast, werden hinten dran gehangen. Als Beispiel: mein errechneter Termin war der 12.04, also hätte ich Muschu bis zum 07.06. Mein Muckelmann kam 4 TAge zu früh. Also fehlten mir die 4 TAge vor der Entbindung und die hängt man jetzt hinten dran, also bleibt es beim 07.06.
Ich war persönlich im Personalbüro, habe die Original-Urkunde vorgelegt und die haben sich eine Kopie gemacht.
LG Claudia und Pascal 3W5T

Re: dieser Formularkrieg :-(

Bei mir ist es zwar schon 1,5 Jahre her, aber bei mir hat sich der MuSchu nicht verlängert. Es haben ganz normal die 8 Wochen nach der Entbindung gezählt, nicht die Woche länger, die ich zu früh entbunden habe. Aber vielleicht hat sich da ja was geändert? Dein Erziehungsurlaub geht, wenn Du die vollen 3 Jahre nimmst, bis zu einem Tag vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes. LG, Jennifer

Es hat sich geändert....

....und zwar letztes Jahr. Der MuSchu wird hinten drangehängt, wenn das Kind zu früh kam und wenn es über Termin ist, hat man 8 Wochen nach der Geburt. Also 12 Wochen hat man auf jedenfall.
LG Andrea

Rechnen ist schwer....

....also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher, macht 14 Wochen, stimmts?
LG andrea

Hey, toll! Das wurde auch Zeit! O.T.

Re: Hey, toll! Das wurde auch Zeit! O.T.

Also ich hatte hinterher 12 Wochen weil mein Tiger 3Wochen zu früh kam und genauso,dass er noch als Frühgeburt zählte;O)))Ansonsten 4Wochen vor und 6Wochen danach.Oder??

Re: Hey, toll! Das wurde auch Zeit! O.T.

Hallo, nö, war doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach. Mein ich! Na super, Leonie ist nun 7,5 Monate und ich bin mir nicht mehr sicher.
LG Andrea
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