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Wer kennt sich EHR GUT mit Wohngeld aus ?

Zählt als Einkommen auch Unterhaltszahlungen des KV an Mutter und Kind ? das Kindergeld ? das Erziehungsgeld ?
Ein 352 Euro Job ?
Ich steig nicht durch durch den Behördenkauderwelsch :-(
HILFE !!!
LG Bronte
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich EHR GUT mit Wohngeld aus ?

Hallo Bronte,
als Einkommen zählen: Unterhaltszahlungen des KV und der 352.- Euro Job. Nicht angerechnet werden Kinder- und Erziehungsgeld. Du *darfst* von den Unterhaltszahlungen satte 6 % Pauschale abziehen und von dem Erwerbseinkünften sind es (nagel mich aber bitte nicht fest) um die 15 %, wenn du keine Sozialversicherungsabgaben zahlst. Das steht aber in den Erläuterungen ziemlich gut erklärt.
LG
Gisela
PS: Hast du die PDF-Files zur Wohngeldberechnung? Wenn nein, schreib mir übers Profil, ich schicke dir dann die Dateien als Mail. Kann aber evtl. bis Donnerstag vormittag dauern, weil wir momentan mitten im Umzugsstress stecken...
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