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Was Anderes.... (Betr. Bank-Einzugsermächtigung)

Hallo,
ich hab momentan Streit mit unserem Autohaus und wollte eigentlich um Druck auszuüben, das Geld unter Vorbehalt erst einmal nicht zahlen. Nun waren die aber so Dreist, statt um den 5. herum sich das Geld nun schon am 30. per Einzugsermächtigung zu holen. Kann ich mir über die Bank das Geld zurückholen???
Danke für eure Antwort,
Andrea
Bisherige Antworten

Re: Was Anderes.... (Betr. Bank-Einzugsermächtigung)

ja, kannst du. hast du denn eine kopie der einzugsermächtigung, wo der 5. als termin draufsteht? dann kannst du damit zur bank gehen. du musst dann auch sagen, dass evtl. gebühren (ich weiss nicht, ob welche erhoben werden) zu lasten des autohauses gehen.
viele grüsse und viel glück
andrea

Re: Was Anderes.... (Betr. Bank-Einzugsermächtigung)

hallo andrea, du kannst die lastschrift w/widerspruch innerhalb 6 wochen zurückgeben.
gebühren für die rücklastschrift hat das autohaus.
lg diana

Re: Was Anderes.... (Betr. Bank-Einzugsermächtigung)

Hallo! Wenn Dueine Einzugsermächtigung unterschrieben hast, kannst du keinen Einfluß auf Höhe und Datum der Abbuchung nehmen. Du hast aber 42 Tage Zeit, die Abbuchung wieder rückgängig zu machen. Ist zumindest in Ö so, aber ich denke, daß das deutsche BWG genauso lautet. Wenn Du die Kontrolle über den Zeitpunkt und die Höhe der Zahlungen haben willst, darfst Du keinen Einziehungsauftrag geben.
LG, Angi
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