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Superblöde Frage wg. ERZIEHUNGSGELD!!!

Habe gehört, das man im ersten Lebenshalbjahr des Kindes Anspruch auf die vollen 307,-? pro Monat hat, unabhängig vom Einkommen. NAch 6 Monaten setzt dann die Berechnung ein, ob und wenn, auf wieviel Geld man dann Anspruch hat.
Man hat mir im ersten 1/2 Jahr 2 Monate lang Mutterschaftsgeld angerechnet und deshalb gar nichts gezahlt, 1 Monat habe ich dann 27,-? bekommen und einen 154,-?. Die letzten beiden waren dann 307,-?. Ist das so wirklich richtig??? (Habe ja auch Mutterschaftsgeld bekommen, aber das kriegen doch die meisten?!) Klär mich mal bitte einer auf, ob das so seine Richtigkeit hat, oder ob ich noch mit einer Nachzahlung rechnen kann!!! LG Anja
Bisherige Antworten

also...

in den ersten 6 Monaten liegt die Einkommensgrenze bei 100 000 DM Brutto bei verheirateten, bei alleinerziehenden bei 75 000 DM im Jahr.
Wenn du das volle Mutterschaftsgeld bekommen hast, wird das aufs Erziehungsgeld angerechnet und du bekommst für die ersten 2 Monate nichts.
Es gibt allerdings noch einen Unterschied zwischen Bidget und nichtbidget (wird das so geschrieben?)
Ab dem 7. Monat liegt die Einkommensgrenze bei verheirateten allerdings nur noch bei 32 200 DM netto im Jahr. bei alleinerziehenden weiß ich nicht.
Ich war letzte Woche auf dem amt und hab mir das erklären lassen.
lg Susi

Re: Superblöde Frage wg. ERZIEHUNGSGELD!!!

Hallo Anja,
also wegen der beiden Monate, wo du nur 27? und 154? bekommen hast, würde ich doch mal nachfragen, denn da hätest du die 307? bekommen müssen. Es sei denn ihr verdient über ca. 50.000 ?, aber dann hätte die monatliche Zahlung insgesamt ja geringer sein müssen.
LG
Wilu

Re: Superblöde Frage wg. ERZIEHUNGSGELD!!!

Hallo
die ersten 8 Wochen wird das Mutterschaftsgeld (13 ?/Tag) angerechnet. Deswegen der geringere Betrag.
LG Bärli mit Julian + Niklas (13 Wochen alt)

Alsooooo.....

Hi Anja, bei mir hat sich das ähnlich verteilt. 2Monate nichts, 1 Monat 49,- 4 Monate 307 und dann nichts mehr, weil wir halt mehr verdienen als der Sozialhilfesatz :-)
Die 154 könnten übrigens Kindergeld sein. Vielleicht hast du das verwechselt. Die bekommst du ja jetzt jeden Monat. Das sind nämlich genau 154. Das Erziehnungsgeld wird gegen Ende des Monats für den Vormonat gezahlt.
LG Kerstin

Re: Alsooooo.....

Hallo Kerstin!
Nee, das mit den 154,-? ist Zufall. Hab da vorhin nochmal angerufen. Die haben mir für jeden Monat kalendertäglich 10,-? angerechnet. Die 27,-? waren im Februar, weil der nur 27 statt 30/31 Tage hat. Im April habe ich dann vom KK nur noch eine Teilzahlung bekommen, der Rest (154,-?) ist dann Erz.-Geld...
Naja, irgendwann werden wir durch den Dschungel schon durchsteigen... LG Anja

Re: Superblöde Frage wg. ERZIEHUNGSGELD!!!

hi!
bei uns war das anfangs auch so zerstückelt, hab die genauen zahlen aber nicht im kopp. hab nicht weiter drüber nachgedacht, ich ging davon aus dass wegen dem einen monat länger mutterschaftsgeld war wgn. der frühgeburt.
lg ines & helene
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