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Sonderurlaub für Geburt

Wieviel Sonderurlaub bekommt man für die Geburt des zweiten Kindes?? Bloß einen Tag oder sind's zwei???
LG
Sabine
Bisherige Antworten

Re: Sonderurlaub für Geburt

Hi!
Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Entweder ist das sofern vorhanden im jeweils gültigen Tarifvertrag geregelt oder aber durch betriebliche Übung (gleiches Recht für alle).
LG anja

Re: Sonderurlaub für Geburt

Hallo - für Angestellte im öffentlichen Dienst greift § 52 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)(Arbeiter: § 33 Manteltarifvertrag für Arbeiter - MTArb). Es gibt 1 Tag Arbeitsbefreiung für die Niederkunft der Ehefrau. Die meisten Tarifverträge richten sich nach dem BAT/MTArb.
Tanja
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