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Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

Und zwar wollen wir uns einen Nachmieter für unsere "alte" Wohnung suchen, damit wir nicht 3 Monate doppelt Miete zahlen müssen.
Fairerweise hab ich schonmal mit der Hausverwaltung gesprochen und gefragt ob das denn so ginge.
Antwort: "Im Prinzip ja, aber wir müssen ihre Nachmieter ja nicht akzeptieren, dann müssen sie weiter zahlen!".
Ich denke mal die sind sauer (hab mir vor 6 Monaten heftigst eine neue Heizung etc. erstritten und jetzt passt es denen wohl nicht dass wir erst die Welle machen und dann ausziehen) und wollen uns nun Steine in den Weg legen.
Kennt sich da jemand aus? Gibt es irgenein Recht, nach dem die irgendwann nachgeben müssen? Ich mein, können die echt, sagen wir mal 20 Nachmieter ablehnen??
Mel (die schon ihre Steuerrückzahlung dahinschwinden sieht)
Bisherige Antworten

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

sie dürfen 3 mieter ablehnen soweit ich weiß von unsrem damaligen umzug mehr nicht
lg luna + emely

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

2 potentielle Nachmieter hätte ich schon. Einer davonwill die Wohnung zu 99% haben. Würde wohl klar gehen. Muss halt nur die Verwaltung akzeptieren. Ich finde auch garantiert noch mehr, wenn ich die Wohnung in die Zeitung setze...
Mel

Stimmt nicht! o.T.

kerstin

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

Hallo Mel !
Luna hat recht, Du brauchst niht mehr als 3 potentielle Nachmieter vorzustellen.
LG, Tanja.

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

Hallo Mel,
ich wäre mir da nicht so sicher, dass es genügt, drei Nachmieter zu präsentieren (habe ich noch nie von gehört). Immerhin habt ihr ja sicher einen Mietvertrag, in dem eine Kündigungsfrist festgesetzt sein wird. Wenn ihr nun aber schon vorher aus dem Vertrag raus wollt, hängt das einzig und allein vom guten Willen des Vermieters ab, ob er sich darauf einlässt, einen von euch vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Ich denke, dass wollte Dir die Hausverwaltung mit ihrer Antwort auch nur sagen.
Ich meine, man muss sich doch auch mal in die Vermieter hineinversetzen. Würdest Du es okay finden, von einem Mieter dazu gezwungen zu werden, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren, der dir eigentlich überhaupt nicht zusagt??? Mit Steine in den Weg legen wollen hat das vermutlich weniger zu tun. Außerdem, wenn ihr eh' schon Streit mit der Hausverwaltung hattet - ohne dir jetzt irgendwie zu nahe treten zu wollen - aber vielleicht sind die ja auch froh, solche "Nörgler" wie euch endlich los zu werden...
Also, um es kurz zu machen: Sucht euch einfach einen vernünftigen Nachmieter und wartet ab, was passiert. Meiner Erfahrung nach klappt das nämlich meistens recht gut.
LG und viel Glück bei der Nachmietersuche
Sami

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

Hi, ich kenne das Problem auch. Du brauchst auf jeden Fall einen Zeugen, wenn der Vermieter Dir zubilligt einen Nachmieter zu besorgen (hatte ich leider nicht). Wenn Du mind. 3 Nachmieter besorgst (am besten die Namen und Adressen aufschreiben) bist Du aus dem Vertrag raus, auch wenn der Vermieter alle ablehnt. Sieh auf jeden Fall zu, daß Du einen Zeugen benennen kannst, wegen der Zusage des Vermieters. Da ich keinen Zeugen damals hatte, mußte ich die 3 Monate zahlen, trotzdem ich 5 Nachmieter vorweisen konnte. Vermieter hatte nachher einfach gesagt, es gab keine Vereinbarung.

Re: Off Topic: Hat jemand Ahnung vom MIETRECHT???

Hi Mel,
habe erst kürzlich in einer Zeitung einen Artikel darüber gelesen, daß es leider nicht so ist. Kann mich nur deswegen so gut erinnrn, da ich mir dachte, oh mann, da hatten wir vor ein paar Jahren ja noch mal Glück. Da sind wir auf diese Weise aus dem Mietvertrag rausgekommen. Müßte die Zeitung noch haben. Werde Dir den Text dann mal kurz übers Profil mailen.
Liebe Grüße Bia

Ja!

Hallo Mel,
leider hat dein Vermieter recht. Er muß deine vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Aber er darf auch nicht beim Suchen eines neuen Mieters rumtrödeln.
Also richte dich lieber auf eine 3-monatige Doppelbelastung ein.
Liebe Grüße
Kerstin

Re: Off Topic: Urteil Teil1

Habe folgendes im Netz gefunden (aus: Rechtsfälle im Alltag vom Saarländischen Rundfunk): "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet den Mieter, welcher ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Mieterinteresse an der Vertragsaufhebung dasjenige des Vermieters am Fortbestand des Vertrages ganz erheblich übersteigt ... Es gibt im BGB keine Bestimmung die ausdrücklich regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter verpflichtet ist, einen Mieter vorzeitig gegen Stellung eines Nachmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen. Der Grundsatz, daß Verträge einzuhalten sind, gilt auch im Mietrecht. Die vorzeitige Auflösung eines Mietvertrages, der auf eine fest bestimmte Zeit abgeschlossen ist, ist dem Mieter daher nur in Ausnahmefällen möglich. Ansonsten darf der Vermieter auch einen geeigneten Nachmieter ablehnen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Mieter nur deshalb ausziehen will, weil er eine qualitativ bessere, billigere oder sonst für ihn besser geeignete Wohnung beziehen möchte. Auch der im vorliegenden Fall relevante Grund, die eigene Immobilie zu beziehen, ist unbeachtlich. Es ist nämlich kein Grund ersichtlich, weshalb es dem Vermieter eher zumutbar sein soll, für die Restlaufzeit des Mietvertrages einen Ersatzmieter zu akzeptieren, als dem Mieter, während dieser Zeit sein eigenes Haus zu vermieten. Nur wenn die Interessen des Mieters an der Vertragsauflösung weitaus gewichtiger...

Re: Off Topic: Urteil Teil2

... Nur wenn die Interessen des Mieters an der Vertragsauflösung weitaus gewichtiger sind, muß ihn der Vermieter gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Das Gericht nennt keine diesbezüglichen Gründe, da es eine abschließende Aufzählung für nicht möglich und nicht erforderlich hält. Die betreffenden Fälle können nie schematisch behandelt werden. Es ist immer eine Abwägung der Einzelinteressen notwendig. Grundsätzlich sind hierfür aber nur Ereignisse relevant, die der Mieter nicht selbst bewußt herbeigeführt hat, um gerade seine Wohnsituation zu verändern. OLG Karlsruhe, 25 U 39/ 79, ZMR'81, 269 ff"
und bei H. Biallo & Team:
"... Doch es gibt auch schwerwiegende Gründe, die einen Mieter zwingen, aus einem bestehenden Mietverhältnis auszusteigen. Die Gerichte haben verschiedene Härtefall-Kategorien entwickelt. Dies sind: beruflich bedingter Ortswechsel, Heirat, Vergrößerung der Familie (z. B. GEBURT EINES KINDES), schwere Krankheit (Mieter muss in ein Heim zur Pflege). In diesen Fällen darf der Vermieter, wenn der Mieter ihm einen akzeptablen Nachmieter stellt, den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Ersatzmieter nicht ablehnen, sonst kann er seinerseits seinen Anspruch auf Mietzins gegenüber dem alten Mieter verlieren ... Verweigert der Vermieter unberechtigt einen Ersatzmieter und beharrt auf der Kündigungsfrist, so legen Gerichte dies neuerdings oft als treuewidrig aus ..."
Also, viel Glück!
LG Anja.

DANKE! o.T. :-)

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