Nochmal wegen Erz.-Geld
habe die Beiträge eben gelesen über das Erziehungsgeld. Wir haben den bescheid leider noch nicht, aber es irritiert mich alles etwas, was Ihr so schreibt. Ist es denn nicht so, bis 100.000 DM, wobei auch noch Werbungskosten abgezogen werden, bekommt man auf jeden Fall in den ersten 6 Monaten 600 DM im Monat. Oder bin ich jetzt auf dem total falschen Dampfer?? Da bin ich ja mal gespannt was bei uns rauskommt.
LG
mogli
Re: Nochmal wegen Erz.-Geld
Wenn Du Deine Frage präzisierst, helfe ich Dir gerne weiter. Auch gerne direkt per Mail:
[email protected]
Viele Grüße
Claudia
Re: Nochmal wegen Erz.-Geld
man bist du heute früh dran.
Also bei mir war's so: für die 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschaftzeit) habe ich gar nix bekommen, da das Gehalt angerechnet worden ist, für den 3. - 6. Monat habe ich das volle Geld und seit dem 7. Monat bekomme ich das gekürzte ErzGeld.
So sieht's bei mir aus. Bin mal gespannt ob vielleicht bei dem 2.Antrag was mehr rauskommt.
LG und einen schönen Tag
Daniela und Lucas
Re: Nochmal wegen Erz.-Geld
soviel ich weiß, bekommt man im ersten halben Jahr auf jeden Fall die 307 EUR, unabhängig vom Gehalt. Danach hängt es vom Verdienst des Partners ab und ob Du auch was verdienst!
LG Liane -> die noch auf den Bescheid wartet
Ist nicht so...
LG
Re: Ist nicht so...
lg katrin
Re: Ist nicht so...
LG
Re: Ist nicht so...
(Ehe-)Partner Berechtigter
Positive Einkünfte 19242,05 0,00 19242,05
ab Prozentsatz 27%
für Pauschalabsetzung 5195,35 0,00 5195,35
zu berücksichtigendes Einkommen 14046,70
Einkommensgrenze 16470,00
"Das Einkommen übersteigt somit die Einkommensgrenze nicht."
Dann steht noch da, daß bei Beamten 22% und nicht 27% abgezogen werden.
Berechtigter bin ich, bleibe die 3Jahre zu Hause ohne zu arbeiten
Ehepartner ist natürlich mein Mann.
LG Katrin
Re: Ist nicht so...
-----------------------Ehe-)Partner----Berechtigter------
Positive Einkünfte---- ---19242,05------ 0,00----- 19242,05
ab Prozentsatz-------------- 27%
für Pauschalabsetzung----- 5195,35------ 0,00-------5195,35
zu berücksichtigendes Einkommen------------------- 14046,70
Einkommensgrenze---------------------------------- 16470,00
"Das Einkommen übersteigt somit die Einkommensgrenze nicht."
Re: Ist nicht so...
Seid Ihr zu recht gekommen? oT LG Katrin
Re: Seid Ihr zu recht gekommen? oT LG Katrin
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