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Nochmal wegen Erz.-Geld

Guten Morgen,
habe die Beiträge eben gelesen über das Erziehungsgeld. Wir haben den bescheid leider noch nicht, aber es irritiert mich alles etwas, was Ihr so schreibt. Ist es denn nicht so, bis 100.000 DM, wobei auch noch Werbungskosten abgezogen werden, bekommt man auf jeden Fall in den ersten 6 Monaten 600 DM im Monat. Oder bin ich jetzt auf dem total falschen Dampfer?? Da bin ich ja mal gespannt was bei uns rauskommt.
LG
mogli
Bisherige Antworten

Re: Nochmal wegen Erz.-Geld

Hallo Mogli!
Wenn Du Deine Frage präzisierst, helfe ich Dir gerne weiter. Auch gerne direkt per Mail:
[email protected]
Viele Grüße
Claudia

Re: Nochmal wegen Erz.-Geld

Guten Morgäähn,
man bist du heute früh dran.
Also bei mir war's so: für die 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschaftzeit) habe ich gar nix bekommen, da das Gehalt angerechnet worden ist, für den 3. - 6. Monat habe ich das volle Geld und seit dem 7. Monat bekomme ich das gekürzte ErzGeld.
So sieht's bei mir aus. Bin mal gespannt ob vielleicht bei dem 2.Antrag was mehr rauskommt.
LG und einen schönen Tag
Daniela und Lucas

Re: Nochmal wegen Erz.-Geld

Hi Mogli,
soviel ich weiß, bekommt man im ersten halben Jahr auf jeden Fall die 307 EUR, unabhängig vom Gehalt. Danach hängt es vom Verdienst des Partners ab und ob Du auch was verdienst!
LG Liane -> die noch auf den Bescheid wartet

Ist nicht so...

wir bekommen gar nichts... Beitragsgrenze liegt bei 16000 ?
LG

Re: Ist nicht so...

Aber netto. kommt noch 27% dazu, dann hast Du das Brutto. Also Euer Brutto minus 27%, da darfst Du nicht mehr wie 16000 haben. Als "Normalverdiener" bekommt ihr etwas. Wir haben nur 14000. Bekommen also volles Erziehungsgeld.
lg katrin

Re: Ist nicht so...

Diese REchnung kapiere ich nicht ganz. Kannst Du mir das anhand eines Beispieles mal vorrechnen??? Denn eigentlich sind wir "Normalverdiener" und mein Verdienst von ca. 3500DM netto fällt flach!!!
LG

Re: Ist nicht so...

Also ich schreibe es mal so wie es im Bescheid steht.
(Ehe-)Partner Berechtigter
Positive Einkünfte 19242,05 0,00 19242,05
ab Prozentsatz 27%
für Pauschalabsetzung 5195,35 0,00 5195,35
zu berücksichtigendes Einkommen 14046,70
Einkommensgrenze 16470,00
"Das Einkommen übersteigt somit die Einkommensgrenze nicht."
Dann steht noch da, daß bei Beamten 22% und nicht 27% abgezogen werden.
Berechtigter bin ich, bleibe die 3Jahre zu Hause ohne zu arbeiten
Ehepartner ist natürlich mein Mann.
LG Katrin

Re: Ist nicht so...

Oh ist etwas unübersichtlich geworden. Mal sehen ob es besser wird.
-----------------------Ehe-)Partner----Berechtigter------
Positive Einkünfte---- ---19242,05------ 0,00----- 19242,05
ab Prozentsatz-------------- 27%
für Pauschalabsetzung----- 5195,35------ 0,00-------5195,35
zu berücksichtigendes Einkommen------------------- 14046,70
Einkommensgrenze---------------------------------- 16470,00
"Das Einkommen übersteigt somit die Einkommensgrenze nicht."

Re: Ist nicht so...

Danke. Da setz ich am besten meinen Liebsten davor! Bin kein mathegenie

Seid Ihr zu recht gekommen? oT LG Katrin

Re: Seid Ihr zu recht gekommen? oT LG Katrin

*Schäm* Neee...nicht so recht... Weiß halt auch nciht, was die Tante vom Lohnbüro meines Mannes eingetragen hat, da sein monatl. Gehalt variiert...
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