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Mal was total anderes (gehört gar nicht hierher!)

Ich bin vor ca. 5 oder 6 Jahren in einen Turnverein eingetreten, der zu einem anderen Ort gehört, da mein Freund dort gewohnt hat. Nachdem wir dann zusammengezogen sind, bin ich auch noch weiter dort hin gegangen, seit ca. 2 Jahren allerdings schon nicht mehr - und während der SS hätte ich eh nicht gedurft und jetzt kann ich nicht noch lange irgendwohin fahren um Sport zu machen, wegen dem Lütten. Am 14. Januar habe ich nun gekündigt und die Einzugsermächtigung aufgehoben (1mal im Jahr wird der Beitrag fällig!) - heute bekomme ich nun eine Rechnung für den Jahresbeitrag 01/2002 - 12/2002, die ich innerhalb von 4 Wochen bezahlen soll. Eingetreten bin ich irgendwann im Sommer - und habe damals auch den vollen Beitrag gezahlt - muß ich jetzt zahlen? Rein vom Rechnungsdatum her (11.06) wäre die Kündigung doch fristgerecht, oder? Mist, ich hab auch überhaupt keine Unterlagen vorliegen!!!
Ich meine, ich habe bei Eintritt für ein Jahr gezahlt, obwohl höchstens 1/2 Jahr in Anspruch genommen - kann man das bei Austritt auch verlangen??? Bin etwas ratlos und möchte das Geld natürlich gerne sparen, bzw. nicht 2 Beiträge zahlen, da ich in unserem Ort gerne in den TSV eintreten würde! Kann mir hier irgendwer sagen, was ich machen soll / kann?! Freue mich über jeden Rat!!! LG Anja
Bisherige Antworten

Re: Mal was total anderes (gehört gar nicht hierher!)

hallo,
lass dir doch erstmal eine kopie der unterlagen zu kommen.
dann hast du erstmal was in der hand .
wenn du sie dann hast und du im sommer eingetreten bist, du das nachweisen kannst, ist deine kündigung fristgerecht.
aber wie gesagt, lass dir erstmal vielleicht ne kopie des vertrags zu schicken.
dann kannst du eher etwas machen.
viele grüße
s.

Re: Mal was total anderes (gehört gar nicht hierhe

Hi,
Kuendigungsfristen haengen nicht unbedingt mit dem Eintrittsdatum zusammen. Zum Beispiel kann man beim deutschen Jugendherbergswerk nur jeweils (spaetestens) zum 1. Oktober kuendigen wenn man das naechste Jahr nicht dabeisein will. Voellig egal wann man beigetreten ist.
LG, Lari

Re: Mal was total anderes (gehört gar nicht hierher!)

Würde erstmal anrufen und freundlich versuchen zu klären wieso und warum Du nicht mehr hingehen KANNST und auf Kulanz pochen. Vielleicht sind die ja so nett und heben den Bescheid auf.
Falls nicht den Satz "Bei der Verbraucherzentrale hab ich es ber so verstanden, dass...." fallen lassen :-)
Oder ggfs. wirlkich mal bei der Verbraucherzentrale nachfrane (kostenlos) oder den Vetrag als Kopie schicken lassen und in den Bedingungen nachschauen, wie´s gehandhabt wird.
Viel Glück
Mel

Noch was:

Habe damals von meiner Ärztin ein Attest bekommen, um vorzeitig meinen 120DM-pro-Monat-Fitness-Studio-Vertrag nach 4 Jahren vorzeitig kündigen zu können.
Vielleicht ist dein Arzt auch so nett?
Mel

leider nicht fristgerecht...

Um aus einem Turnverein auszutreten mußt du zum Jahresende kündigen. Eintrittsdatum ist Schnuppe. Die Mitgliedschaft beträgt immer ein Kalenderjahr, da ist das Eintrittsdatum egal, leider. Somit kannst du erst zum nächsten Jahr austreten. Die Kündigung hast Du ja schon geschrieben, wird aber erst für das Jahr 2003 angenommen, und das ist rechtens. Es sind nur über ein Mitgliedsjahr hinaus gehende Verträge unwirksam. LG Bianca
P.S. Bin Leiterin eines Mutter- Kind Turnens im Verein, deshalb der "Background".

Re: Mal was total anderes (gehört gar nicht hierher!)

Hallo,
ist ärgerlich. Aber frag doch mal beim Verein, ob sie eine Ausnahme machen können, da du keine Möglichkeit hast (wegen Umzug und Kind) dort Sport zu machen (vielleicht hat einer ´n weiches Herz) oder ob sie einen "Passivstatus" haben, der ist nämlich billiger als ein aktiver.
Guck mal, ob der Verein im Internet ist, da kannst du ja mal stöbern.
Viele Grüße
Katrin
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