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Mal was ganz anderes... (betr. Wohnung)

Hallo,
in unserer neuen Wohnung haben wir ein Problem. Die eine Aussenwand im Schlafzimmer ist undicht und immer wenn es regnet -was in Hamburg ja des Öfteren der Fall ist- wird die Wand nass... Mitlerweile ist es schon soweit, daß die Wand zu schimmeln begonnen hat. Der Schaden wurde auch schon besichtigt und vom Vermieter wurden wir soweit vertröstet, daß ja sowieso noch diese Jahr was gemacht werden soll...
Mit der Kleinen bin ich schon aus dem Schlafzimmer ins Kinderzimmer ausgezogen und schlaf dort mit ihr auf einer Matratze um mögliche allergischen Reaktionen aus dem Weg zu gehen.
Vielleicht kann mir ja wer einen Rat geben, wie ich Druck auf den Vermieter ausüben kann, denn immerhin ist der Raum nur eingeschränkt nutzbar... LG und schönen Sonntag noch, Andrea
Bisherige Antworten

Re: Mal was ganz anderes... (betr. Wohnung)

es gibt diverse Mietervereine, z.B. Mieterschutzbund, Mieterhilfe usw., an die Du Dich wenden kannst. Hierzu mußt Du leider erst Mitglied werden und die entsprechenden Jahresbeiträge zahlen. Dann jedoch kannst Du ein ganzes Jahr lang kostenlose - außergerichtliche - Beratungen in Anspruch nehmen. Hier erhältst Du Informationen, um wieviel Du die Miete mindern kannst. Zudem übernimmt der Verein die Korrespindenz mit Deinem Vermieter. Dadurch wird der Druck auf ihn etwas größer und vielleicht passiert ja was. Selbstverständlich kannst Du Dir auch Vergleichsfälle aus dem Internet suchen und - nach Ankündigung - die Miete mindern.
LG - Martina

Re: Mal was ganz anderes... (betr. Wohnung)

Hallo Andrea,
zunächst noch eine Frage: ist der Vermieter eine Privatperson oder eine Wohnungsbaugesellschaft? Da sollte man sonst nämlich unterscheidlich vorgehen. (Tip aus Erfahrung)
Also: wenn der Vermiter in Bezug auf diese Situation gesagt hat, das ohnehin etwas gemacht werden solle, ist dies indirekt ein Eingeständnis und Ihr könnt die Miete kürzen. Den genauen Satz müßte ich erst nachsehen. Aber so etwa 10 - 15 %. Allerdings solltet Ihr auch versuchen, eine relative Luftfeuchtigkeit von 50 % in der Wohnung zu bekommen. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen, sondern kann auch mehrere Wochen dauern. Vor allem, wenn in dem Mauerwerk schon entsprechend viel Feuchtigkeit drin ist.
Barbara

Re: Mal was ganz anderes... (betr. Wohnung)

Hallo, Du hast das Recht die Miete zu kürzen, was in einem solchen Fall meist 15-20% sind, ansonsten wende Dich an den Mieterschutzbund, ein solcher Schaden muß sofort behoben werden. Ich würd mich nochmal mit dem Vermieter in Verbindung setzen!!! LG Luzie

Re: Mal was ganz anderes... (betr. Wohnung)

Hallo, Du hast ein Recht auf Erhaltung des Wohnraumes. DAs Schlafzimmer ist für Dich nicht mehr nutzbar. Ich würde ihn nochmals anrufen und parallel schriftlich die sofortige Beseitigung des Schadens mit einer Frist (so ca. 7-10 Tage) fordern. Im Brief auch erwähnen, dass Du im Falle des Nichtbeseitigens die Miete rückwirkend mindern wirst. Wenn das nicht fruchtet (wenns ums geld geht meistens schon) dann würde ich entweder zum Mieterverein gehen und mir einen Anwalt nehmen, der weiteren Schriftverkehr führt. Ist ja echt das Letzte. Das Problem hatten wir übrigens auch!
LG und viel Glück Alex

Ups

ich meinte zum Mieterverein gehen oder einen Anwalt nehmen.
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