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Job kündigen oder nicht???

Hallo,
ich habe mich aus dem Schwangerenforum bei euch vorbeigeschlichen, weil ich denke, dass ihr als frischgebackene Mamas mir vermutlich helfen könnt. Ich selbst bin erst in der 16. SSW und seit mein Chef weiß, dass ich schwanger bin werde ich von oberster Stelle gemobbt. Ich war nun schon zweimal mit Blutungen im Krankenhaus und jedes Mal eine Woche krank danach zuhause. Weil ich nicht mehr weiter weiß überlege ich meinen Job zu kündigen. Vielleicht weiß von euch jemand, ob ich vor der ab jetzt bis zur Entbindung Arbeitslosengeld bekäme. Bekommt man als Arbeitslose Mutterschaftsgeld? Und wie ist es nach dem Mutterschutz, bekommt man da wieder Arbeitslosengeld auch wenn man mit Säugling quasi nicht vermittelbar ist? Vielleicht kann mir jemand helfen, ich weiß grad einfach nicht, ob ich kündigen soll oder nicht.
Danke! Eure Lenchen
Bisherige Antworten

Re: Job kündigen oder nicht???

Hallo Lenchen, ich würde auf keinen Fall kündigen, daß dein Gyn da nicht eingreift, verstehe ich nicht, das ist unverantwortlich, daß du da noch arbeitest trotz 2x Blutungen, dein Gyn kann ein Beschäftigungsverbot erteilen, es gibt Gesetze, wo drin steht was eine Schwangere machen darf oder nicht, diesen Beschäftigungsverbot kann man auch erteilen, wenn psychischer Grund vorliegt, ich würde wirklich mit deinem Gyn nochmal sprechen, ich weiß wohl, daß da Leute kommen, die sich den Arbeitsplatz anschauen und du dann auch nochmal untersucht wird, unter anderem auch deine Psyche, genau kann ich es Dir leider nicht sagen, habe vor meiner Schwangerschaft auch beim Gyn. gearbeitet, das ist aber schon 2 Jahre her. Also, ich wurde im Juni arbeitslos und bin im Juli schwanger geworden, bekam dann Arbeitslosengeld, war die ganze Zeit arbeitssuchend eingetragen, dann bekam ich im September Blutungen, war auch 1 Woche im Krankenhaus, danach war ich bis zur Geburt zu Hause, bekam die ganze Zeit Arbeitsl. Geld, weil mich keiner mehr wegen den Blutungen einstellen wollte, man bekommt auch Mutterschaftsgeld, nach dem Mutterschutz, mußt du Dich entscheiden, entweder Erziehungsgeld, oder Arbeitslosengeld, aber du mußt, wenn die einen Job für Dich haben, arbeiten gehen, das wollte ich nicht, daher entschied ich mich für das Erziehungsgeld. Das Arbeitslosengeld bekommt man nur 1 Jahr lang, dann gibt es Arbeitslosenhilfe. Wenn Du noch Fragen hast, kannst du Dich gerne melden. LG Flöckchen

Besser nicht

Hallo,
wuerde ich nicht machen, sprich mit deinem (oder einem anderen) FA und lass dir ein Beschaeftigungsverbot fuer den Rest der SS ausstellen. Sowohl die Blutungen als auch das Mobbing sind mehr als gute Gruende dafuer. Krankschreiben geht auch, aber dann bekommst du meines Wissens nach 6 Wochen weniger Geld.
Arbeitslosengeld bekommt man meines Wissens nur, wenn man auch einen Job annehmen koennte, also eine Betreuung hat. Mutterschaftsgeld bekommt man auf jeden Fall den Anteil von der Krankenkasse, ob das auch auf den Nettolohn aufgestockt wird, wie wenn man einen AG hat, weiss ich leider nicht, muesstest du mal beim Arbeitsamt fragen.
An deiner Stelle wurde ich mich nicht rausmobben lassen, du hast einen unkuendbaren Status, sowie Recht auf Mutterschaftsgeld sowie nach dem Erziehungsulaub ein Anrecht auf deinen Job (auch wenn das jetzt nicht so verheissungsvoll klingt, in zwei oder drei Jahren kann das viel wert fuer dich sein).
Also sprich mit deinem FA!
Alles Gute
Berit

Ich stimme den Anderen zu,...

Hallo Berit,
du musst ausserdem beachten, dass du 3 Monate gesperrt wirst, das heisst du bekommst in der Zeit kein Arbeitslosengeld.
Lass dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, oder dich wenigstens für die restlihe Zeit krankschreiben.
Viel Glück,
Jutta

Sorry, meinte natürlich Lenchen

Re: Auf keinen Fall !

Wenn es wirklich so schlimm ist, dann sprich mit Deinem Arzt über ein mögliches Beschäftigungsverbot...Du behälst Deinen Job, also auch Dein Gehalt und sämtliche Mutterschutzbezüge, mußt aber nicht mehr hingehen.
Arbeitslosmelden ist ganz schlecht...Du wirst zuerst für 3 Monate gesperrt, weil DU ja gekündigt hast und nach der Geburt kannst Du Dich nur dann weiter arbeitslos melden, wenn Du eine Betreuung für Dein Kind vorweisen kannst..sonst gibt es keinerlei Arbeitslosengeld (denn Du mußt dann vermittelbar sein.)
Auch erhäls Du als Arbeitslose (sofern Du ArbeitslosenGELD erhältst für mehr als 30 Stunden pro Woche) kein Erziehungsgeld.
Mach keinen Unsinn, das recht ist auf Deiner Seite....wenn Dein Chef keine Schwangeren will, darf er eben keine Frauen einstellen.
Schmeiße Deine Rechte nicht weg, dafür haben jahrzentelang Frauen (und Männer) hart drum gekämpft, damit wir heute die Vorzüge von Mutterschutz haben !
LG Bronte

Danke für eure lieben Ratschläge!!!

Hallo,
ich wollte euch allen für eure Ratschläge danken!! Ich wusste vieles einfach nicht und bin jetzt doch schlauer. Am Montag lasse ich mir sofort einen Arzttermin geben und dann sehen wir weiter. Herzlichen Dank eure Lenchen

Re: Job kündigen oder nicht???

Paß bloß auf mit dem kündigen. Arbeitslosengeld kannst du erst mal vergessen. Du kannst selbst nicht gekündigt werden und zwar wenn du Elternzeit nehmen würdest erst mal die nächsten 3 Jahre nicht. Und da du einen besonderen Kündigungsschutz hast kann die Sperre wesentlich länger sein. Unter Umständen könntest du einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Die Abfindung sollte aber dann dementsprechend hoch sein, dass dir auf keinen Fall ein Verlust entsteht.

Re: Job kündigen oder nicht???

Hallo Lenchen,
bloß nicht kündigen, halte durch, lass Dich lieber krank schreiben von Deinem Arzt. Vor allem, wenn Du selbst kündigst, bist Du erst mal gesperrt. Und in dieser schlimmen wirtschaftlichen Zeit ist ein Job wirklich super wichtig!
Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute für Deine Schwangerschaft.
LG Anja und Lisa (9 1/2 Monate alt)
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