Suchen Menü

Frage zum Thema: Besuchsrecht

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal ne Frage zum Thema "Besuchsrecht": Der leibliche Vater (wohnt nicht bei uns) meines Sohn (5 1/2 Monate alt) wird ihn am Samstag das 1. Mal besuchen. Er hat ihn 2 Tage nach Geburt gesehen, seitdem nicht wieder. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Nun frage ich mich seit Tagen, wie ich nur mit dieser Situation umgehen soll ?? Es war eine Affäre. Mittlerweile komme ich mit seinem Vater überhaupt nicht mehr klar. Wir reden eigentlich nur noch über unsere Anwälte (zwecks Unterhalt für mich) miteinander, den Vorschlag ihn zu besuchen kam aber von mir. Diesbzgl. kommen sehr viele Fragen auf mich zu: 1. darf er sich in seine Erziehung einmischen ? 2. darf er ihn jetzt schon mitnehmen ? 3. was mache ich (mein Sohn fremdelt zur Zeit sehr) wenn mein Sohn nur schreit ? 4. wie lange darf er bleiben ? 5. wäre es in Ordnung wenn ich in dieser Zeit mit Fabian und ihm spazieren gehe ? Könnt ihr mir da weiterhelfen ????? Vielen Dank im Voraus Gruss Susanne und Fabian
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Thema: Besuchsrecht

Hallo Susanne,
solange DU das alleinige Sorgerecht hast liegt alles in Deinem Ermessen wie, wo und wie oft der Vater des Kindes den Kleinen sehen darf. Das ist zumindest so bei meinem Partner, der früher (vor meiner Zeit) nach einem One-Night-Stand unverhofft Papa geworden ist und so nixx weiter mit der Frau und seinem Kind zu tun hat (er hat es auch erst ca. 2 Jahre später erfahren). Wenn er den Kleinen sehen wollen würde, geht das Alles über seine Mutter und die entscheidet dann... Soweit ich weiß kann aber auch ein Vater drauf bestehen sein Kleines zu sehen ggf. im Beisein des Jugendamtes...
Aber solange Du Dich kooperativ zeigst, wird es nicht soweit kommen...
Ich hoffe Dir wenigstens etwas geholfen zu haben.
Lieben Gruß,
Andrea

Re: Frage zum Thema: Besuchsrecht

vielleicht schafft ihr es ja, Eure Streitigkeiten bei Seite zu legen. Es wäre doch nett, wenn Ihr eine freundschaftliche Basis finden würdet, zum Wohle des Kleinen. Der Kleine hat ein Recht auf seinen Vater, genau wie der Vater ein Recht auf seinen Sohn hat. In den ersten Monaten würde ich Vater und Sohn noch nicht alleine lassen. Die beiden müssen sich erst kennenlernen. Trefft Euch, redet miteinander und dann siehst Du ja, wie die beiden sich verstehen. Ich habe auch zwei Kinder aus erster Ehe und mein Ex-Mann darf seine Mädels regelmäßig sehen. Ein ungeschriebenes Gesetz ist es, im Beisein der Mädels nicht über Kindesunterhalt und sonstige Streitthemen zu reden. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht aber dennoch übernehme ich den größten Teil der Erziehungarbeit. Über wichtige Dinge informiere ich meinen Ex. Bis jetzt war er noch nie gegen meine Entscheidungen. Ich lebe mit den Kindern zusammen und weiß am allerbesten, was gut für sie ist.
LG - Martina

Re: Frage zum Thema: Besuchsrecht

Hallo Susanne,
*grins* da kenne ich mich aus...bin aus dem Alleinerziehend-Forum ;-)
1. Nein, er darf sich NICHT in die Erziehung einmischen
2. Nein, er darf ihn nicht schon mitnehmen bzw. Du brauchst es nicht erlauben...möglich ist das erst, wenn Dein Kind ein paar Jahre alt ist
3. Da muß er (der KV) dann durch. wenn es zu schlimm wid, kannst Du den Besuch abbrechen
4. bei Säuglingen sieht man in der regel ein Besuchsrecht von 2-3 Stunden 1 x die Woche vor...mehr Rechte hat der KV anfangs nicht
5. Du bist nicht gezwungen, ihn in deine Wohnung zu lassen, klar könnt ihr spazierengehen.
Sollte es Streß geben kannst Du auch darauf bestehen, daß die Treffen nur in Beisein eines Dritten stattfinden oder (falls das JA überhaupt eingeschaltet ist) beim JA mit einem Sozialarbeiter stattfindet.
Noch Fragen ?
LG bronte
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen