Frage zu Erziehungsgeldantrag
ich weiß nicht genau, in welches Forum meine Frage am besten paßt, aber vielleicht kann mir jemand von Euch am besten meine Frage beantworten - betrifft ja auch irgendwie mein Baby :-) Also: Den Bezug von Mutterschaftsgeld muss ich im Erziehungsgeldantrag ja angeben - da hab ich auch so eine Bestätigung von der Krankenkasse bekommen. Muss ich auch angeben, dass und wieviel der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld bezuschusst hat? Ich vermute, dass das dann im Antrag unter Punkt 6 "Dienst- und Anwärterbezüge" 8 Wochen nach der Entbindung gemeint ist oder?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus und kann mir helfen? Das wäre super.
& liebe Grüße
Katharina
Re: Frage zu Erziehungsgeldantrag
ich glaube nicht, dass man den Arbeitgeberzuschuss angeben muss, weil Du ja an anderer Stelle sowieso Dein Einkommen angeben musst, also eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber brauchst.Meines Wissens wird auf das Erziehungsgeld nur das Mutterschaftsgeld der KK angerechnet, d.h. wenn Du welches beziehst, dann bekommst Du für die Zeit des Mutterschutzes kein E-geld.Ich glaube die Dienst und Anwärterbezüge gelten für Beamte (aber da bin ich mir nicht ganz sicher)
Liebe Grüße, hoffentlich war das hilfreich für Dich
Marion
Re: Frage zu Erziehungsgeldantrag
ich muss an der anderen Stelle doch nur mein Einkommen angeben bzw. Verdienstbescheinigung vom AG mitschicken, wenn ich während des Erziehungsgeldbezugs arbeiten will, so steht das da zumindest. Deshalb schicke ich eigentlich nix mit. Aber ich glaube eigentlich auch, dass nur der KK-Anteil mitangerechnet wird.
& liebe Grüße
Katharina
Re: Frage zu Erziehungsgeldantrag
also ich hatte es so verstanden,dass man das ganze Familieneinkommen angeben muss für das Jahr in dem das Kind geboren wurde,d.h. auch Dein Einkommen. Aber wenn Dein Baby erst 2002 geboren wurde und Du nicht mehr gearbeitet hast,dann erübrigt sich das wohl.Mein Sohn ist im Nov geboren und ich muss den ganzen Quatsch abliefern..aber ich arbeite auch ab März
LG
Marion
Re: Frage zu Erziehungsgeldantrag
für Mutterschaftsgeld muß Du nur das Geld der gesetzlichen Krankenkasse angeben.
Bei Einkommen mußt Du nur das Geld desjenigen angeben, der weiter arbeiten geht. Wenn Du also nicht arbeiten gehst, mußt Du Dein Gehalt auch nicht angeben. (Was ein Glück - denn bei 2 Gehältern ist man schnell an der Grenze von DM 100.000 )
Silke
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