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Frage wegen MuSchu ...

Hallo Ihr Lieben!
Vielleicht kennt sich ja eine von Euch aus ...
Wie verhält es sich eigentlich mit dem MuSchu und dem dazugehörigen Geld, wenn man nach dem errechneten ET entbindet? Normalerweise erhält man ja 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld. Aber was ist, wenn die Geburt erst 14 Tage nach ET eingeleitet wird? Bekommt man dann für diese 2 Wochen nix?
LG Katthy (ET-3)
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen MuSchu ...

Guten Morgen!
Dann hat der AG Pech gehabt und muß halt länger zahlen. Genauso wie er momentan noch Glück gehabt hat, wenn man vor ET entbindet, denn dann zahlt er weniger. Aber ich habe gehört, da soll sich eventuell was ändern. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
LG, Claudia

Re: Frage wegen MuSchu ...

Hallo Katthy,
wenn die nach Termin entbindest, bekommst Du länger Geld, da die 8 Wo danach bleiben. Wenn Du aber früher entbindest, dann wird dir was geklaut. (außer bei echten Frühchen, dann gibst mehr).
LG Silke (die um 2 Wochen beschissen wurde, aber dafür auch nicht aufs Kind warten mußte)
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