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Frage an Wohnungseigentümer !!

Hallo Morgen ! hatte gestern schon mal gepostet wg den Wespen. Jetzt hab ich gesehen die Tierchen verschwinden aussen am Dachfenster (da wo es eigebaut ist in einer Lücke des Metallrahmens) Weiss jemand, ob das schon zum gemeinschaftlichen Eigentum zählt ?? ich kann leider in der Teilungserklärung nichts finden. Das Dach ist ja gemeinschaftlicher Eigentum aber hier bin ich mir nicht ganz sicher. Sind momentan ziemlich knapp bei Kasse wg der Beseitigung !! LG Gabi
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Re: Frage an Wohnungseigentümer !!

also frag doch erst mal was es kostet. meine schwägerin hat in bonn 60 dm letztes jahr bezhalt.
dann aber kann ich nur eine info geben......in der alten wohnung hatten wir die pflicht die fenster von INNEN zustreichen während vermieter für aussen zuständig ist. vielleicht ist das ein tip.anke

Re: Frage an Wohnungseigentümer !!

Hallo Gabi, das ist sicher Gemeinschaftseigentum, selbst wenn es in der Teilungserklärung anders lauten würde. Wir hatten vor zwei Jahren eine undichte Dachterasse und da mußten auch alle für blechen :-)))
Habt Ihr keinen Verwalter? Dem würde ich das Problem melden und auf Beseitigung drängen.
vlG Susanne, die auch eine Eigentumswohnung hat

Re: Frage an Wohnungseigentümer !!

hallo gabi,
wenn in der teilungserklärung nicht ausdrücklich steht, das die fenster zum sondereigentum gehören, dann ist das gemeinschaftseigentum. das mauerwerk ja eh.
lg maja
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