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Erziehungsgeld

Hilfe, wer weiss mehr....
Wir haben am 25.03. unseren Antrag auf Erziehungsgeld gestellt. Heute habe ich die Bescheinigung dafür bekommen daß wir ab dem 02.03. 307? monatlich bekommen. Mein Sohn ist aber am 02.01.02 geboren also besteht eigentlich schon ab Geburt Anspruch. Wird das Geld nur ab dem Monat in dem man den Antrag stellt gezahlt oder auch rückwirkend? Ich dachte immer man hat 6 Monate Zeit dazu??...Scheiss Behördenkram
Andrea
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

In den ersten 8 Wochen nach der Geburt wird das Mutterschaftsgeld darauf angerechnet und man erhält nur eine eventuelle Differenz, die bei Euch anscheinend nicht vorlag. Ist net so einfach mit dem Kram, ich weiß...
LG Silke

Re: Erziehungsgeld

Wenn frau Mutterschaftgeld und/oder Entgeld vom Arbeitgeber und/oder noch Resturlaub bezahlt bekommt, wird dies angerechnet und man bekommt kein Erz.geld.
Leon ist am 12.11. geboren und ich hatte ja noch 8 Wochen MuSchu (MuSchaftsgeld+Differenz vom AG) und dann noch 10 Tage Resturlaub, da hab ich auch erst das Erz.Geld ab Februar (anteilig) bekommen. Bekam im Februar 150 DM, März und April 900 DM, jetzt bekomme ich 6 Monate 77 DM (sorry, hab die EUR-Werte nicht im Kopf) und dann nix mehr. Wir haben übrigens die Budgetierung, sonst hätten wir noch weniger - wir Vielverdiener :-(
Mel

Re: Erziehungsgeld

Danke für Eure Hilfe, für Blinde stehts ja auch im Anschreiben dabei das das Mutterschaftsgeld angerechnet wird....Habs gerade gefunden...
Andrea
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