Erziehungsgeld
hab mal ne Frage wegen dem Erziehungsgeld, und zwar bin ich nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten gegangen und deshalb davon ausgegangen, daß mir nichts zusteht, also gar nicht erst beantragt.Arbeite 30Std/Woche. Nun bin ich mir nicht mehr so sicher ,kann ich es denn immernoch beantragen?? Lebe mit meinem Partner zusammen , wird das Geld dann nicht auch angerrechnet?
Danke Tanja
Re: Erziehungsgeld
Stimmt nicht!
Mit einem Partner zusammen leben bedeutet nicht sofort, das das Geld zusammengerechnet wird; es muß sich um eine "eheähnliche" Gemeinschaft handeln. Schau Dir mal den Antrag genauer an, wo das Kreuz gemacht werden muß! Im Erklärungsteil steht auch noch was zu dem Punkt; der BGH hat da mal ein (mehrere...) Urteile dazu gemacht, woran sich eine "eheähnliche" Gemeinschaft "festmacht". Klar setzen die erstmal bei gemeinsamer Wohnung eine eheähnliche Gemeinschaft voraus, ist aber relativ einfach zu "widerlegen".
Es gibt auch ne gute Broschüre dazu, Kindergeld, Erziehungszeit oder so ähnlich von nem Ministerium... herausgegeben (kostenlos) kann aber jetzt nicht danach greifen, weil Paule gerade in diesem Zimmer schläft :-)
Zur Not rechnen die (Amt für Fam und Soz) Dir auch aus, was Du verdienen darfst und was nicht mehr... ruf einfach dort an, ist ja deren Job.
Viel Erfolg! und liebe Grüße,
Silke
Re: Stimmt nicht!
uups...
Gute Nacht, Silke
Re: beide Recht und Unrecht ;-)
Da kann man nix dran drehen, denn 1. muß man die Geburtsurkunde mit einschicken (da steht ja der KV drin) und man muß die Adresse des KV angeben.
LG Bronte
Re: uups...
ist aber relativ einfach zu "widerlegen".
also bis 30 Std. (seit Änderung) stimmt, ebenso, dass es noch möglich ist, einen Antrag zu stellen. Und dass das Einkommen des Lebenspartners mit angerechnet wird auch.
Und dass man schummeln kann (also Vater einfach andere Adresse), weiß ich auch, aber mich würde jetzt doch mal sehr interessieren, was du unter
"ist aber relativ einfach zu "widerlegen". " verstehst. Hast du ein paar Beispiele parat?
Liebe Grüße
Katrin
Klar setzen die erstmal bei gemeinsamer Wohnung eine eheähnliche Gemeinschaft voraus, ist aber relativ einfach zu "widerlegen".
Re: Erziehungsgeld
bis zu 6 Monaten nach Geburt kann man Erziehungsgeld beantragen. Für die ersten 6 Monate bekommt man was, wenn man weniger als 100.000 DM verdient. Ab dem 7. Monat liegt die Grenze bei ca. 60.000 DM (da wird dann prozentual runtergerechnet).
Geh' mal auf www punkt lvf punkt bayern punkt de , da gibt es einen Online-Rechner
Silke
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