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Erziehungsgeld

Hallo Ihr Lieben,
hab mal ne Frage wegen dem Erziehungsgeld, und zwar bin ich nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten gegangen und deshalb davon ausgegangen, daß mir nichts zusteht, also gar nicht erst beantragt.Arbeite 30Std/Woche. Nun bin ich mir nicht mehr so sicher ,kann ich es denn immernoch beantragen?? Lebe mit meinem Partner zusammen , wird das Geld dann nicht auch angerrechnet?
Danke Tanja
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Hallo Tanja, nee soweit ich weiß kannst du das leider nicht... Man darf nämlich maximal 19Std/Woche arbeiten, wenn man weiter Erzeihungsgeld bekommen möchte. Dann sagt das Amt nämlich das man sich nicht mehr ausschließlich um die Betreuung des Kindes kümmert. Wenn man allerdings Erziehungsgeld bekommt, wird das Einkommen des Partners mit angerechnet, auch wenn man nicht verheiratet ist. Es gibt ja Einkommensgrenzen, ich glaube die liegen bei ungefähr 16.000? im Jahr. Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG Alena

Stimmt nicht!

Ab Geburtsjahr 2001 darfst Du bis 30 Std. pro Woche gehen! Maßgeblich ist natürlich am Ende der Verdienst, ob das sich lohnt oder nicht, vielleicht kommst Du besser, wenn Du weniger gehst und die 600 DM zusätzlich nimmst.
Mit einem Partner zusammen leben bedeutet nicht sofort, das das Geld zusammengerechnet wird; es muß sich um eine "eheähnliche" Gemeinschaft handeln. Schau Dir mal den Antrag genauer an, wo das Kreuz gemacht werden muß! Im Erklärungsteil steht auch noch was zu dem Punkt; der BGH hat da mal ein (mehrere...) Urteile dazu gemacht, woran sich eine "eheähnliche" Gemeinschaft "festmacht". Klar setzen die erstmal bei gemeinsamer Wohnung eine eheähnliche Gemeinschaft voraus, ist aber relativ einfach zu "widerlegen".
Es gibt auch ne gute Broschüre dazu, Kindergeld, Erziehungszeit oder so ähnlich von nem Ministerium... herausgegeben (kostenlos) kann aber jetzt nicht danach greifen, weil Paule gerade in diesem Zimmer schläft :-)
Zur Not rechnen die (Amt für Fam und Soz) Dir auch aus, was Du verdienen darfst und was nicht mehr... ruf einfach dort an, ist ja deren Job.
Viel Erfolg! und liebe Grüße,
Silke

Re: Stimmt nicht!

Also, ich habe noch einen Antrag hier und da steht drin, das sich das Erziehunggeld ab einer Arbeitszeit von 19Std/Woche verringert. Als eine "eheänliche" Gemeinschaft gilt man, wenn man in einer Beziehung in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Ich hab grade die Broschüre gesucht; ich hab sie ja auch... Aber wir ziehen bald um und so sieht´s hier natürlich auch aus... Sorry. Alena

uups...

ich will natürlich nix Falsches erzählen, schaue da morgen nochmal nach, wenn ich diese Broschüre finde...
Gute Nacht, Silke

Re: beide Recht und Unrecht ;-)

30 Std, sind richtig und eheähnlicher Gemeinsachaft ist richtig...d.h. wenn man mit dem Kinsvater in einer gemeinsamen Wohnung lebt, gilt das als eheähnlich und somit wird auch sein Gerhalt mitgerechnet.
Da kann man nix dran drehen, denn 1. muß man die Geburtsurkunde mit einschicken (da steht ja der KV drin) und man muß die Adresse des KV angeben.
LG Bronte

Re: uups...

Mach das, ich will nämlich auch nichts falsches erzählen... Vielleicht lässt es sich ja doch irgendwie machen. Wenn ich bloß wüßte, wo diese dumme Broschüre ist! Ich wünsch euch auch eine gute Nacht, mit einem friedlichen Mini...Unserer schreit sich die Seele aus dem Leib, weil er Bauchweh hat. LG Alena

ist aber relativ einfach zu "widerlegen".

Hallo,
also bis 30 Std. (seit Änderung) stimmt, ebenso, dass es noch möglich ist, einen Antrag zu stellen. Und dass das Einkommen des Lebenspartners mit angerechnet wird auch.
Und dass man schummeln kann (also Vater einfach andere Adresse), weiß ich auch, aber mich würde jetzt doch mal sehr interessieren, was du unter
"ist aber relativ einfach zu "widerlegen". " verstehst. Hast du ein paar Beispiele parat?
Liebe Grüße
Katrin
Klar setzen die erstmal bei gemeinsamer Wohnung eine eheähnliche Gemeinschaft voraus, ist aber relativ einfach zu "widerlegen".

Re: Erziehungsgeld

Hallo Tanja,
bis zu 6 Monaten nach Geburt kann man Erziehungsgeld beantragen. Für die ersten 6 Monate bekommt man was, wenn man weniger als 100.000 DM verdient. Ab dem 7. Monat liegt die Grenze bei ca. 60.000 DM (da wird dann prozentual runtergerechnet).
Geh' mal auf www punkt lvf punkt bayern punkt de , da gibt es einen Online-Rechner
Silke
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