Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG! 2)
Klar! Wir hätten es sehen müssen, wir haben die Frist versäumt. Trotzdem sind wir auf diese (für die SB wohl läppischen) 79,- ? angewiesen! Kann man da wirklich gar nix mehr machen?? Wenn wir plötzlich mehr verdienen würden, ginge das doch auch (weil man da ja noch was kürzen kann!).
Wenn die WOLLTEN könnten die doch?! (Unser Landkreis ist für seine Langsamkeit und Sturheit bekannt!!) Wie komme ich denn jetzt an mein (mir ja wirklich zustehendes) Geld??
Hat jemand einen Rat für mich? (Habe in gutem Glauben gehandelt!) LG Anja *dievorAufregungschonwiederKopfschmerzenkriegt!*
Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!
ich denke schon, daß die könnten, wenn sie wollten.
Ich würde das ganze schriftlich nochmal einreichen. Schreibe einen ganz sachlichen (!) Brief und lass die Emotionen raus. Betone, daß Du jeden EURO gut brauchen kannst und bitte darum, die Sache nochmal neu zu berechnen und darum, den sicherlich vorhandenen Ermessensspielraum auszuschöpfen. Ich würde da auch nicht klein beigeben. Und lass den Brief vor dem Versand von jemandem lesen, der emotional nicht so betroffen ist; andernfalls bringst Du die Leute vom Amt wohl auch im Brief noch fast um. ;-)
Viel Erfolg!
Liebe Gruesse
Jilli
Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!
wennich ehrlich bin, denke ich, dass die stur sein können. Mit ERziehungsgeld kenne ich n´mich nicht aus. Wir haben unseren Bescheid nochnicht eingereicht.
Aber, ich arbeite beim Finanzamt!!!!Und da wir ja auch so stur sind ;-) werden die es vermutlich wie folgt begründen.
Der Einspruch wird nciht statthaft sein, da der nicht in der Widerspruchsfrist eingelegt wurde. Damit ist er als unzulässig zu verwerfen!
Guter Glauben schützt bei Anträgen vor Unwissenheit nicht!
Außerdem die Änderung, wenn sich nun die Einkommensverhältnisse ändern, beruht dann auf der Veränderung der Tatsachen. In dem Moment, wo der Antrag gestellt wurde, war es ja genau wie jetzt. Also keine Veränderung!
Ich weiß, dass es super doof so ist. Aber ich habe in der Rechtsbehelfstelle gearbeitet und da waren oft Sachen, die eigentlich nciht richtig gelaufen waren, aber außerhalb der Frist lagen und daher nicht geändert wurden!
Aber versuchen kannst Du es ja nochmal. Das ist halt nur das, was vermutlich kommen wird.
LG, Julia, die die Bürokratie teilweise sehr überholt findet nur irgndwo müssen ja auch Grenzen sein ;-) )
Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!
Gruß, Rosamund
-
35. SSW: Nur noch wenige Wochen bis zum...
Nur noch wenige Wochen! Dein Baby ist schon fast bereit für die Geburt. → Weiterlesen
-
Feindiagnostik in der Schwangerschaft: Wann...
Entwickelt sich das Baby ohne Fehlbildungen? Der Organultraschall liefert wichtige Hinweise. → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
Gelnägel in der Schwangerschaft: Harmlos...
Harmlos oder voller Chemikalien? Warum Gelnägel in der Schwangerschaft umstritten sind. → Weiterlesen