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Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG! 2)

neu und unwissend! (Ja und! Bin auch unwissend, bin zum 1. Mal Mutter!) Hätte gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können (hab das doch nicht gesehen! Bin aus dem ganzen Teil nicht schlau geworden und hab drauf vertraut, daß das richtig ist, weil wir ja extra da waren und das haben (von FACHFRAU) machen lassen!!!) Ich klebte den ganzen Morgen unter der Decke!! Die Vorgesetzte war auch nur Vertretung und meinte noch: "Sie haben das doch unterschrieben. Dann muß es ja richtig gewesen sein. Tja! Dumm gelaufen für sie"!(Schnippische dumme Kuh!) *Koch schon wieder die Wut hoch*
Klar! Wir hätten es sehen müssen, wir haben die Frist versäumt. Trotzdem sind wir auf diese (für die SB wohl läppischen) 79,- ? angewiesen! Kann man da wirklich gar nix mehr machen?? Wenn wir plötzlich mehr verdienen würden, ginge das doch auch (weil man da ja noch was kürzen kann!).
Wenn die WOLLTEN könnten die doch?! (Unser Landkreis ist für seine Langsamkeit und Sturheit bekannt!!) Wie komme ich denn jetzt an mein (mir ja wirklich zustehendes) Geld??
Hat jemand einen Rat für mich? (Habe in gutem Glauben gehandelt!) LG Anja *dievorAufregungschonwiederKopfschmerzenkriegt!*
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!

Hi Anja,
ich denke schon, daß die könnten, wenn sie wollten.
Ich würde das ganze schriftlich nochmal einreichen. Schreibe einen ganz sachlichen (!) Brief und lass die Emotionen raus. Betone, daß Du jeden EURO gut brauchen kannst und bitte darum, die Sache nochmal neu zu berechnen und darum, den sicherlich vorhandenen Ermessensspielraum auszuschöpfen. Ich würde da auch nicht klein beigeben. Und lass den Brief vor dem Versand von jemandem lesen, der emotional nicht so betroffen ist; andernfalls bringst Du die Leute vom Amt wohl auch im Brief noch fast um. ;-)
Viel Erfolg!
Liebe Gruesse
Jilli

Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!

Hi,
wennich ehrlich bin, denke ich, dass die stur sein können. Mit ERziehungsgeld kenne ich n´mich nicht aus. Wir haben unseren Bescheid nochnicht eingereicht.
Aber, ich arbeite beim Finanzamt!!!!Und da wir ja auch so stur sind ;-) werden die es vermutlich wie folgt begründen.
Der Einspruch wird nciht statthaft sein, da der nicht in der Widerspruchsfrist eingelegt wurde. Damit ist er als unzulässig zu verwerfen!
Guter Glauben schützt bei Anträgen vor Unwissenheit nicht!
Außerdem die Änderung, wenn sich nun die Einkommensverhältnisse ändern, beruht dann auf der Veränderung der Tatsachen. In dem Moment, wo der Antrag gestellt wurde, war es ja genau wie jetzt. Also keine Veränderung!
Ich weiß, dass es super doof so ist. Aber ich habe in der Rechtsbehelfstelle gearbeitet und da waren oft Sachen, die eigentlich nciht richtig gelaufen waren, aber außerhalb der Frist lagen und daher nicht geändert wurden!
Aber versuchen kannst Du es ja nochmal. Das ist halt nur das, was vermutlich kommen wird.
LG, Julia, die die Bürokratie teilweise sehr überholt findet nur irgndwo müssen ja auch Grenzen sein ;-) )

Re: Erziehungsgeld zu blöd dafür?! Achtung LANG!

Schaut doch mal, ob ihr eine Einkommensveränderung erzielen könnt, irgendwie. Vielleicht ein paar Stunden weniger arbeiten. Dann müssen sie ja neu berechnen.
Gruß, Rosamund
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