Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Ich bin noch unbekannt in diesem Forum - eigentlich ist mein Platz das Entbindungsforum April/Mai ... unser Sohn soll Anfang Mai zur Welt kommen. Ich hab eine Frage an euch und hoffe sehr, daß ihr sie mir beantworten könnt. Es geht um das Erziehungsgeld - wenn ich z.B. nach einem 1/2 Jahr wieder arbeiten gehen möchte und dies steuerfrei auf 400-Euro-Basis mache ... wird mir dann ein Teil des Erziehungsgeldes abgezogen? Nach der Geburt unserer 1. Tochter habe ich auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und dadurch den Anspruch auf weitere 6 Monate TEIL-zahlung verlohren. In dem Erziehungsgeld-Rechner ist aber von steuerpflichtigen Einkünften die Rede - deshalb meine Frage. Arbeitet hier Jemand ohne Lohnsteuerkarte und bekommt trotzdem das errechnete Erziehungsgeld?
Vielen Dank für jede Antwort .... liebe Grüße und alles Gute für euch und eure Kinder.... Bianca ( 37. SSW )
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Also, soweit wie ich das verstanden habe, darfst Du nur während Du Erziehungsgeld bekommst nicht`s anderes arbeiten, auch nicht auf 400 Euro-Basis. Nach der Zeit ist das ja egal, weil Du eh nicht`s mehr bekommst, wenn Dein Mann zuviel verdient ( klingt blöd- wer verdient schon zuviel?) Also, nach einem halben Jahr darfst Du dann 400 Euro verdienen, ohne das man Dir das vom vorher gezahlten Erz.geld wieder abzieht.So hab ich das zumindest verstanden. Alles andere wäre ja auch unfair. Immerhin darf man erst nix verdienen und dann soll man nix verdienen dürfen. Und wer zahlt einem dann die laufenden Rechnungen?
So, ich hoffe ich konnte Dir helfen und wenn`s nicht richtig ist, was ich sage, dann lasse ich mich gerne von jemanden anderen aufklären. GGLG Jana& Quirin
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Vielen Dank für deine Stellungname. Im ersten halben Jahr werden wir auf jeden Fall Erziehungsgeld bekommen ( wir wollen das Budge beantragen, also 12 Monate lang 460 Euro)- nach einem halben Jahr will ich wieder als Teilzeitkraft arbeiten. Wenn ich dann also 400 Euro steuerfrei verdiene, dann wird das auf das 2. Halbjahr wohl angerechnet - wenn ich das bei dir richtig verstanden habe. Puh - ist natürlich doof.... lohnt sich ja kaum noch, wenn ich vom Staat generell von anteilig 300 Euro bekommen würde ... dann gehe ich ja nicht für 400 Euro arbeiten. Ist echt verzwickt - zum Einen will man den Arbeitsplatz nicht zu lange verlassen und zum Anderen streicht der Staat dann großzügig die Vergütung. Na ja, mal sehen.... vielleicht weiß noch jemand Anderes darüber Bescheid ? Ich danke dir jedenfalls .... liebe Grüße v. Bianca
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Ich hab grad mal das Informationsblatt rausgekramt, das bei meinem Antrag auf Erziehungsurlauf beilag, und da steht drin. "Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung von nicht mehr als 325,- Euro monatlich sind nur dann bei der Berechnung des Erziehungsgeldes zu berücksichtigen, wenn sie nach Lohnsteuerkarte versteuert werden." Ich verstehe das so, daß man eine geringfügige Beschäftigung (jetzt ja 400 Euro) nicht angeben muß.
LG Sandra
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Vielen herzlichen Dank, daß Du dir die Mühe gemacht hat, in deinen Unterlagen nachzusehen. Echt lieb ! Diese Information hilft mir natürlich schon ungemein weiter - hört sich wirklich so an, als ob man die 400 Euro steuerfrei nicht angeben müßte. Das wäre natürlich super für uns - wie das immer so ist .... junge Familien brauchen ja immer Geld, nicht wahr?
Liebe Grüße und vielen Dank nochmals.... Bianca
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Sandra
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
Ich freu mich jetzt richtig - unser Baby soll in ca. 4 Wochen kommen. Dann sind wir eine 4-köpfige Familie - ein Einkommen weniger und 2 Mäulchen mehr zu füttern.... von Windeln und Co. mal ganz zu schweigen .... das muß ja auch alles bezahlbar sein. Wäre natürlich toll, wenn man diese Möglichkeit hat und wo der Staat den betrag gerade auf 400 Euro erhöht hat !
Ich wünsche Dir einen schönen Start ins Berufsleben - alles Liebe.... Bianca
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten
LG
Berit
Re: Erziehungsgeld - ohne Lohnsteuerkarte arbeiten ?
ich habe seit dem 01.04. einen 400 euro job und laut der l-bank baden württemberg ist das so:
du hast selbst bei einem 400 euro job die pflicht diesen der erziehungsgeldkasse zu melden. sollte dein arbeitgeber die sozialversicherung übernehmen, musst du den job zwar melden aber er wird nicht angerechnet! sollte der job allerdings auf lohnsteuerkarte laufen musst du ihn melden und er wird angerechnet! bei mir ist es so das der ag die solzialversicherung trägt und wir somit das erziehungsgeld wahrscheinlich kriegen (der antrag ist noch nicht durch - mein götter gatte verdient wohl zu viel!?!)
lieben gruß anja und eine schöne geburt!
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