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Eintrag auf der Steuerkarte

Hallo,
hab fast den ganzen Formulardschungel den ein Kind so mit sich bringt, hinter mich gebracht. Mir fehlt jetzt nur noch der Eintrag auf der Steuerkarte. Ich bin nicht verheiratet und mein Arbeitgeber beabsichtigt, mich zu Ende Oktober trotz vorheriger Genehmigung der Elternzeit betriebsbedingt zu kündigen, da es zu einer Teilbetriebsschließung kommt. Ist es nun sinnvoller, den Kleinen auf meine Steuerkarte oder die meines Freundes eintragen zu lassen (er hat die Vaterschaft bereits anerkannt). Und vor allem: Wie mache ich das? Muß ich dem Arbeitgeber Bescheid geben, oder an welche Behörde muß ich mich da wenden?
Wäre super dankbar für Antworten.
Bettina
Bisherige Antworten

Re: Eintrag auf der Steuerkarte

Hi!
Welcher Eintrag für Dich günstiger ist, kann ich Dir nicht sagen. Wegen der Kündigung solltest Du Dich mal mit dem Arbeitsamt oder einer anderen Beratungsstelle in Verbindung setzen, ob das rechtens ist, Dir evtl. Abfindungen zustehen etc. pp. Die könnenDir auch sagen, ob ein Eintrag auf Deiner Steuerkarte gegebenenfalls Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erhöhen könnte.
Wenn das Kind bei Dir eingetragen werden soll, mußt Du Deinen Arbeitgeber um Deine Steuerkarte bitten, dann erfährt er etwas von dem Eintrag. Beim Eintrag auf die Steuerkarte Deines Freundes mußt Du Deinen Arbeitgeber nicht unterrichten.
Bei uns wurde der Eintrag auf dem Einwohnermeldeamt gemacht. Man mußte die Geburtsanzeige des Standesamtes mitbringen und die Steuerkarte. Ich vermute, daß eine Einverständniserklärung Deinerseits vorgelegt werden muß, wenn der Eintrag auf der Karte Deines Freundes erfolgen soll. Ruf doch dort einfach mal an.
LG,
Gitte

Re: Eintrag auf der Steuerkarte

guten morgen bettina,
also, soweit ich weiß, wenn du alleinerziehend bist,
hast du die steuerklasse eins( das wurde vom gesetzt geändert)vorher war das zwei.
dann ist es egal, das kind kann auf beide stuerkarten stehen. wird dann aufgeteilt.
wenn du arbeitlos wirst, bekommst du etwas mehr geld, weil du ja das kind zur hälfte auf der steuerkarte hast.
aber mal ehrlich. bist du in einer gewerkschaft?
oder frag doch mal beim AA nach, denn ich glaube nicht, dass er dich so einfach kündigen kann. erstens bist du in der elternzeit.
zweitens würde dir eine abfindung zustehen, (kommt aber darauf an, wie lange du in der firma beschäftigt warst).
wenn du eine rechtsschutzversicherung mit berufsrechtsschutz hast, dann bezahlen die dir auch einen anwalt. da kannst du dir auch info holen. er kann dich auch direkt vertreten. sei nicht dumm. habe mut und zieh das durch. die lachen sich eins ins fäustchen, wenn du nichts machst. egal ob du noch mal dort hin gehst oder nicht.
das geld kannst du bestimmt gut gebrauchen.
bei mir kommt es auch bald zu sowas, nur das wir fussionieren. ich war 4 jahre im betriebsrat tätig, bei uns sind so einige fälle unter den teppich gekehrt worden. die haben sich echt ins fäustchen gelacht. hat einer geklagt, wurde er direkt mit respekt behandelt.
gruß
sanne

Re: Eintrag auf der Steuerkarte

Also: Wir sind auch nicht verheiratet und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Da ich ja nicht arbeite, wollte mein Freund also das ganze Kind auf seine Steuerkarte nehmen, aber lt. Fi-Amt ist das nicht möglich, er bekommt nur 1/2 Kind!! Das ist echt doof! LG Anja

Danke für die Info !! o. T.

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