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EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hallo! Ich habe die Rechnung meiner Hebamme bei meiner Krankenversicherung (Signal Iduna) eingereicht. Heute habe ich die Abrechnung bekommen, Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildungsgymnastik seien keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Nicht erstattungsfähig sind somit 255,73 EUR. Wie war das bei Euch? Wurde bei Euch alles bezahlt? Hattet Ihr für den jeweiligen Kurs evtl. ein Rezept vom Arzt? Freue mich über jede Antwort! lg Michi
Bisherige Antworten

Re: EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hallo!
Wie unverschämt! Meine Krankenkasse (LKH) hat den Geburtsvorbereitungskurs bezahlt. Rückbildungsgymnastik hab ich noch nicht eingereicht. Ich würd da nochmal anrufen und notfalls mit Wechsel der Krankenkasse drohehn. Selbst den gesetzlichen Kassen zahlen diese beiden Kurse.
LG, Cundrie

Re: EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hallo!
Bei mir haben sie alles bezahlt von vorne bis hinten (Huk)- würd auch nochmal nachfragen!!
LG
Vicky

Bin selbe KK

Hi, ich war zwar in keinem dieser besagten Kurse (weder Zeit, Nerven, noch Muse - ging auch ohne), doch habe ich mich vorher informiert und es währe alles SELBSTVERSTÄNDLICH bezahlt worden.
LG Lotti

Re: EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hi,
also meine Krankenkasse wollte ein Rezept vom Frauenarzt dafür vorgelegt bekommen. Mein FA hat mir auch sofort bestätigt, daß das Ganze medizinisch notwendig ist.
LG, Birgit

Re: EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hallo Michi!
Bei welcher Kasse bist Du denn? (ich hab da so einen Verdacht...)! Also bei dem Geburtsvorbereitungskurs wollten die nicht einmal ein Rezept haben. Es wurde nur vermerkt, ob Du auch wirklich an jedem Abend teilgenommen hast - also, es wurden nur die "tatsächlich" in Anspruch genommenen Abend bezahlt. D. H. angenommen, Du hast GVK 8 x auf der Rechnung und warst effektiv nur 3 x dort (z. B.) hat die Kasse auch nur 3 x bezahlt obwohl Du selbst -ob Du nun da warst oder nicht - die 8 x bezahlen musst.
Gleiches gilt für die Rückbildungsgymnastik. Im übrigen kann Dir Dein Gyn bestimmt nachträglich ein Rezept ausstellen für den GVK (dann hast Du eben angenommen, Du bräcuhtest wie andere Privatpatienten auch, "kein" Rezept). Ich denke, das ist keine Schwierigkeit. Gleiches gilt für die Rückbildungsgymnastik. Hoffe, ich konnte Dir helfen; wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir ruhig übers Profil ne mail zukommen lassen.
LG
Evamaria

Danke für die Antworten!

Ich will mich heute mit meiner KV in Verbindung setzen und mit Euren Informationen habe ich wenigstens "ein paar Asse im Ärmel". Danke! lg Michi

Re: Danke für die Antworten!

Viel Glück ;-)
LG
Evamaria

Re: EILT!!! An alle privatkrankenversicherten Mamis!

Hallo
ich arbeite (habe gearbeitet) bei einer privaten Krankenversicherung.
In der Regel dürfte es kein Problem mit der Erstattung von Vorbereitung und Rückbildung geben. Diese Kurse müssen von einer Hebamme durchgeführt werden und nach der Gebührenordnung für Hebammen abgerechtet sein.
So eine Aussage hab ich noch nie gehört. Ich würde bei denen auf jeden Fall nochmal anrufen.
LG Bärli mit Julian und Niklas (morgen 20 Wochen alt)
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