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EBAY - Frage dazu...;o))

Hallo,
ich habe vor gut einem Monat meine alte Grafikkarte versteigern wollen. Der Käufer hat aber nicht gezahlt und sich auch nicht weiter gemeldet. So habe ich Schritt für Schritt unternommen ihn als unzulässigen Bieter anzugeben, da ich ja auch meine Gebühren dafür wieder haben wollte. Nun ist er deswegen gesperrt und mailte mich gerade an, daß er behindert sei und ob ich das Ganze nicht rückgängig machen könnte...??
Ich weiß ehrlich nicht, was ich davon halten soll - hab sogar ein bißchen ein schlechtes Gewissen. Aber er hat ja auch eeewig Zeit gehabt zu zahlen und Mails von mir bekommen und Mahnungen von Ebay...
WAS soll ich tun??
LG, Andrea, die nun auch Ebay nicht mehr einfach findet...;o))
Bisherige Antworten

Re: EBAY - Frage dazu...;o))

Hallo,
ich weiss nicht was ich davon halten soll.
Weisst du hundert Prozent das er behindert ist, oder sagt er das nur so.
Wenn er behindert ist, wie konnte er sich dann bei Ebay anmelden??
Ich würde das nicht so ernst nehmen, du hast nur deine Pflicht erfühlt.
Sandra, die nur im Ebay ist:-)))))

Re: EBAY - Frage dazu...;o))

hi andrea,
also ich würds nicht zurücknehmen, daß er behindert ist, ist ja wohl kein grund, daß er sich nicht gemeldet hat. ich hatte auch mal so nen ärger, nachdem die dame dann auch gesperrt war, schrieb sie plötzlich, war angeblich 4 wochen im urlaub, ja klar!!
also wenn er keinen wirklichen grund angibt laß es dabei!
liebe grüße anja

Re: EBAY - Frage dazu...;o))

Hi
ähhhhhhhhhh, was hat eine Behinderung mit Nichtreagieren zu tun? Also, dieser Zusammenhang leuchtet mir rein gar nicht ein.
LG, Birgit

Blödsinn, bleib bloss "hart" ;-)

Hi,
nimm da bloss nix zurück (geht das eigentlich, dann kriegst du hinterher noch Ärger?)! Wie die anderen schon schrieben, was hat jetzt seine pot. Behinderung mit seinem Nichtreagieren zu tun? Und wenn der nun bei Ebay gesperrt ist, heisst das doch auch, das der mehr als eine Verwarnung erhalten hat? Und auf der anderen Seite - der kann und wird sich doch eh neu anmelden unter anderem Namen, das ist doch gar kein Problem?
Also, meine Meinung ist, wer bei Ebay nicht fair agiert, muss mit den Konsequenzen rechnen oder soll es bleiben lassen. Und diese Mitleidsmasche würde mich eher noch wütender machen !
LG
Sibylle

Re: Blödsinn, bleib bloss "hart" ;-)

Also ich würde das nicht zurücknehmen. Schließlich war er ja auch in der Lage, trotz Behinderung, das Teil zu ersteigern.
LG
mogli

Re: EBAY - Frage dazu...;o))

Hallo Andrea, ich kann den Zusammenhang nicht erkennen. Sicher ist es für keinen Menschen einfach, mit einer Behinderung zu leben, dennoch gibt es dadurch keinen Freifahrtschein für definitiv falsches Verhalten. Der Zeitraum war lang genug, d. Geld überweisen zu können - wenn der Betreffende selber den Gang zur Bank nicht hat unternehmen können (sowie dies überhaupt stimmt) hatte er Zeit genug, eine andere Person zu beauftragen. Abgesehen davon gibt es sicherlich noch mehr Dinge in einem Monat zu überweisen wie nur diese Ebay-Sache, es war sicherlich möglich und jedem, d. bei Ebay bietet, sollte klar sein, wie es abläuft. Abgesehen davon war bei d. Betreffenden sicher nicht einen ganzen Monat lang d. PC kaputt so d. er sich nicht bei Dir hätte melden können. Du hast richtig gehandelt und es ist Dein gutes Recht, Dein Geld einzufordern. LG Susanne

Ich DANKE Euch für Eure Antworten...

...hab mich im ersten Augenblick echt sch**** gefühlt.
LG, Andrea
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